Österreich

Kärntner Schüler sollen später in die Ferien starten

Ein Gesetz aus dem Jahr 2011 sorgt bei Kärntner Pflichtschülern, deren Eltern und Lehrer für Aufregung. Dabei ist daran gar nichts neu.

Heute Redaktion
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Ein Rundschreiben der Bildungsdirektion an alle Pflichtschulen Kärntens lässt die Wogen hochgehen. Der Erlass sieht vor, dass in allen Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen auch am Zeugnistag drei Stunden unterrichtet und erst in der vierten Stunde die Zeugnisse verteilt werden. Üblicherweise findet am letzten Schultag vor den Sommerferien gar kein Unterricht mehr statt, das Zeugnis gibt es bereits in der ersten Stunde.

Wenig Verständnis

Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" zeigen sich Erziehungsberechtigte, Schüler und auch Lehrer angesichts des Schreibens, das erst am letzten Freitag (28.6.) – sprich eine Woche vor Ferienbeginn – an den 308 Standorten eintrudelte, erzürnt. "Wir hatten die Woche bereits durchgeplant, dann kommt dieser Erlass. Die Stimmung bei den Eltern ist aufgeheizt, manche wollten nach der ersten Stunde auf Urlaub fahren und glauben, das ist eine Schikane von uns", wird die Direktorin der VS St. Veit, Christina Mair, zitiert.

Der Elternvertreter für Kärntner Pflichtschulen, Werner Rainer, klagt: "Eltern müssen langfristig planen (...). Unterrichtet wird sowieso seit Tagen nicht mehr."

Mit der kurzfristig angekündigten Verordnung wird den lange geschmiedeten Urlaubsplänen vieler Familien ein Strich durch die Rechnung gemacht wird – klar, dass deshalb Aufregung herrscht. Das sieht auch der zuständige Bildungsdirektor Robert Klinglmair ein.

Erinnerung an acht Jahre altes Gesetz

Was bei ihm allerdings auf Unverständnis stößt, ist die Tatsache, dass es sich bei dem Rundschreiben lediglich um einen "Reminder" an das seit 2011 bundesweit geltende Schulzeitgesetz handelt. Somit sollte daran nichts neu sein. "Dieses Gesetz sollte seit 2011 bekannt sein", wundert sich der Bildungsdirektor.

Abgesehen davon sei mit der gewählten Formulierung – so heißt es im Schreiben "nach Möglichkeit" bis zur vierten Stunde zu unterrichten – den Schulen ohnehin "noch Spielraum" gegeben. (ek)

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