Wirtschaft

Kartellgericht weist Klage gegen zwei Taxizentralen ab

Das Kartellgericht hat die von myTaxi initiierte Klage gegen zwei Wiener Taxizentralen aus dem konkurrierenden taxi.eu-Netzwerk jetzt abgewiesen.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Für den Marktführer taxi.eu, der von der Berliner Taxi Pay GmbH und der Wiener FMS/Austrosoft gegründet wurde, ist dieses Urteil richtungsweisend und ein Erfolg für alle Taxizentralen in Europa. Auslöser des seit Monaten andauernden Rechtsstreits war eine Information der beiden großen Taxifunkzentralen 40 100 und 31 300 an die angeschlossenen Taxiunternehmer, dass pro Fahrzeug aus Gründen des Konsumentenschutzes nur eine Vermittlung erlaubt sei.

Das Hamburger Startup myTaxi erstattete deshalb Anzeige bei der Österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde, die daraufhin die beiden Wiener Taxizentralen verklagte. Das Kartellgericht gab den Taxizentralen Recht und bestätigte, dass diese Ausschlussklausel den Wettbewerb im Wiener Taxigewerbe nicht behindere und daher bestehen bleiben kann.

"Der Taxi-App-Anbieter myTaxi versucht mit Slogans wie 'Funkzentrale war gestern' zu punkten und stellt sich gern als kleiner unabhängiger Rebell dar, der sich zum Wohle der Taxifahrer gegen die übermächtigen Funkzentralen behaupten muss. In Wirklichkeit geht es myTaxi weder um die Taxifahrer noch um den Fahrgast, sondern rein ums Geschäft", ergärt sich taxi.eu-Gründer Hermann Waldner. "myTaxi bediene nicht die ältere Klientel, welche nicht mit dem Umgang der neuen Medien vertraut ist aber gerade für ihre Arztbesuche auf das Taxi angewiesen seien, so Waldner weiter. Fazit: Langfristig bliebe ohne das Vorhandensein der Funkzentralen der flächendeckende Kundenservice für alle Altersgruppen und sozialen Schichten auf der Strecke.