Österreich
Kasse forderte 10.000 Euro Kindergeld zurück
Weil eine Mutter von Drillingen ihren Hauptwohnsitz nicht von Graz nach Wien umgemeldet hat, hat die Wiener Gebietskrankenkassa laut ORF das Kinderbetreuungsgeld zurückverlangt. Und zwar in der Höhe von 10.160 Euro. Die Forderung ist legitim.
Für die jungen Eltern - Steirer, die zwecks Studium in die Bundeshauptstadt gekommen sind - war das natürlich eine Hiobsbotschaft. Die von der Wiener Gebietskrankenkasse verlangten 10.160 Euro konnte das Paar nicht so ohne Weiteres aufbringen.
"Nicht bei Kindern gewohnt"
Im Dezember 2013 waren die Drillinge zur Welt gekommen, im Dezember 2014 kam der Brief von der WGKK. Das Problem: Die junge Mutter war in Graz hauptgemeldet, sie wohnte also offiziell nicht mit den drei Kindern zusammen. Laut Gesetz hat aber "ein Elternteil nur dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind, sofern der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt". Die Familie klagte schließlich mit Hilfe der Volksanwaltschaft gegen die Rückzahlungsforderung.
Papa kann's richten
Jetzt dürfte die Sache doch gut ausgehen und die Familie das Geld behalten dürfen. Die Krankenkassa hat die jungen Leute darauf aufmerksam gemacht, dass auch der Vater - rückwirkend - das Kinderbetreuungsgeld beantragen kann. Schließlich war er in Wien hauptgemeldet. Er müsste nur die eingereichte Klage zurückziehen. Laut ORF wird die Familie dieses Angebot wohl annehmen.
SPÖ-Volksanwalt Günther Kräuter fordert trotzdem eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. "Bei der Familienbeihilfe wird etwa nicht auf den Hauptwohnsitz abgestellt, sondern auf den gemeinsamen Wohnsitz. Ich werde deshalb beim Ministerium eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes anregen", so Kräuter.