Österreich

Kasse will 6.300 Euro Kindergeld zurück

Weil sie und ihr Sohn nicht an der gleichen Adresse hauptgemeldet sind, muss Barbara D. das Kinderbetreuungsgeld an die Krankenkasse zurückerstatten.

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Da eines ihrer vier Kinder ein Hausstaub-Allergie hat, zog Barbara D. mit ihrer Familie ins Haus ihrer Eltern in den 23. Bezirk. Das Ehepaar wollte seine Wohnung im 2. Bezirk behalten, jeweils einer der beiden blieb an einem Wohnsitz hauptgemeldet: Barbara D. im 2. (gemeinsam mit ihrem Sohn), ihr Mann im 23. Bezirk.

Als die Lehrerin für ihren jüngsten Sohn (20 Monate) einen Krippenplatz in Liesing brauchte, begannen die Probleme: "Bei der MA 10 haben sie mir gesagt, dass ich meinen Sohn ummelden muss, sonst erhalte ich keinen Platz", so Barbara D. zu "Heute". Sie meldete ihn um.

Im März erhielt sie plötzlich ein Schreiben der WGKK: "Weil ich nicht mit meinem Sohn hauptgemeldet bin, muss ich 6.300 Euro Kindergeld zurückzahlen, obwohl wir immer zusammengelebt haben", so die Wienerin. Die Sache ging vor Gericht: D. muss den Betrag nun in Raten zurückzahlen.

CZ