Haustiere

Katzenhinrichtungs-Video am Heiligen Abend verschickt

An Grausamkeit kaum zu übertreffen: Am Heiligen Abend machte ein Tätervideo über einen Katzenmord in Augsburg die Runde. Soko-Tierschutz klagt an.

Christine Kaltenecker
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Todesqualen musste die arme Katze durch eine Jägerin erleiden.
Todesqualen musste die arme Katze durch eine Jägerin erleiden.
Screentshot Facebook©Soko Tierschutz

Eine offensichtliche Hauskatze (sie trug ein Halsband) geriet im Wald von Augsburg in Deuschland in eine illegale Jägerfalle und was dann kam, ist beinahe unaussprechlich grausam. Eine ortsbekannte Jägerin machte sich mit ihrem "Team" offenbar einen Spaß daraus, aus kurzer Distanz mehrmals auf die Samtpfote in der Falle zu schießen.

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    Die "Jägerin" kurz bevor sie erstmalig auf die Katze in der Falle schießt
    Die "Jägerin" kurz bevor sie erstmalig auf die Katze in der Falle schießt
    Screenshot©Facebook, Soko Tierschutz

    Mord ist ihr Hobby

    Unter dem Deckmäntelchen - "schädlich für kürzlich ausgesetze Fasane" - ballert die herzlose Dame munter drauf los, während sich die Katze in Todesangst in der Falle vor Schmerzen windet, bis sie der letzte von drei Schüssen endlich erlöst. SOKO-Tierschutz wurde das Video zufällig in die Hände gespielt, als es wohl von den Tätern zur Belustigung an weitere Personen am Heiligen Abend verschickt wurde. Die ortsbekannte "Jägerin", die stümperhaft mehrere Versuche aus nicht einmal einem Meter benötigte, um ein Tier von seinen Qualen zu erlösen, wurde nun strafrechtlich angezeigt - mit der Forderung, ihr den Jagdschein abzunehmen.

    "Das ist leider keine Seltenheit. Viele 'Hobbyjäger' machen sich einen Spaß daraus, an lebenden Tieren ihre Schießübungen durchzuführen", so Friedrich Mülln von Soko-Tierschutz und spricht weiter. "Solange hier die Landesregierungen nicht endlich für schärfere Gesetze und auch Konsequenzen sorgen, werden auch weiterhin über 300.000 Katzen in den Wäldern jährlich 'verschwinden', da es nicht einmal verpflichtend ist, den Besitzern Bescheid zu geben".

    Anmerkung: Auch bei uns in Österreich dürfen Katzen ab 300 Meter Distanz zum Heimatort von einem Jäger erschossen werden.