Niederösterreich

Kaufanbot unterschrieben, ist ein Rücktritt möglich?

Eine Leserin fragt: „Wenn ich ein Kaufanbot für ein Haus unterschreibe, aber keinen Kredit bekomme - kann ich davon zurücktreten?“ Die AK klärt auf.
Erich Wessely
30.09.2020, 13:52

Mythos oder Wahrheit? Die heutige Frage stammt von Leserin Carolina W.: „Wenn ich ein Kaufanbot für ein Haus unterschreibe, aber keinen Bankkredit bekomme - kann ich problemlos davon zurücktreten?“

Dabei handelt es sich um einen Irrglauben. Denn bei einem Anbot, egal, ob für einen Hauskauf oder das Mieten einer Wohnung, handelt es sich um eine verpflichtende Vertragserklärung. Das Anbot ist sowohl gegenüber einem Makler als auch dem Verkäufer/Vermieter einer Immobilie verbindlich.

Einseitiger Rücktritt nicht möglich

Ein einseitiger Rücktritt, z. B. wenn die geplante Finanzierung über einen Kredit von der Bank nicht abgesegnet wird, ist nicht möglich. Erlaubt ist der Rücktritt vom Kaufanbot ohne Angabe von Gründen, wenn es direkt am Tag der Erstbesichtigung unterschrieben wurde.

„Ob Ihnen in Ihrem Fall ein Rücktrittsrecht zusteht, prüfen unsere ExpertInnen für Sie“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos bei der AK-Wohnrechtshotline unter der Tel.: 057171-23 333

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