Niederösterreich

Kaution einbehalten – Familie kämpft nun um 2.500 Euro

Eine Familie aus dem Bezirk Krems zog aus, wartet seit über vier Monaten auf die Rückgabe von 2.500 €. Der Vermieter behält grundlos die Kaution ein.

Erich Wessely
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Familie kämpft um 2.500 Euro; Wohnrechtsexpertin Monika Stork
Familie kämpft um 2.500 Euro; Wohnrechtsexpertin Monika Stork
iStock (Symbol); Mario Scheichel / AK Niederösterreich

Derzeit wird beim Auszug von Mietern vermehrt die Kaution ganz oder teilweise einbehalten – es geht dabei häufig um mehrere Tausend Euro, warnt jetzt die AK Niederösterreich. Eine Familie aus dem Bezirk Krems wartet nun bereits seit fast fünf Monaten auf die Rückzahlung ihrer 2.500 Euro.

Grundlos die Kaution einzubehalten sei aber nicht erlaubt. „Es gibt klare rechtliche Regelungen, wofür Kaution verwendet werden darf und wofür nicht“, sagt AK Niederösterreich-Wohnrechtsexpertin Monika Stork. Berücksichtigt man bereits beim Einzug ein paar Tipps, könne man Problemen beim Auszug vorbeugen.

Deshalb gibt es eine Kaution

Die Kaution – meist in Höhe von zwei bis drei Bruttomonatsmieten - dient Vermietern zur Absicherung für Mietausfälle und Beschädigungen am Eigentum. Bleiben Mietzahlungen beim Auszug offen, dürfen die Rückstände von der Kaution abgezogen werden. Auch wenn es zu Schäden an der Wohnung kommt kann das aus der Kaution abgedeckt werden. Dafür gelten aber bestimmte Vorgaben. Ist etwa das kaputte Waschbecken bereits in die Jahre gekommen, muss nicht der Neupreis ersetzt werden, sondern der Zeitwert.

Fälle kommen öfters vor

„Immer wieder aber kommt es derzeit vor, dass VermieterInnen grundlos die Kaution einbehalten – wegen Bohrlöchern in der Wand oder Kratzern im Parkett“, sagt AK Niederösterreich-Wohnrechtsberaterin Monika Stork. Eine aktuelle Anfrage stammt von einer Familie aus dem Raum Krems, die seit Monaten auf die Rückzahlung der Kaution wartet. Die Wohnung, so schreiben sie, sei bereits beim Einzug in keinem guten Zustand gewesen. Man habe aber dringend eine Bleibe gebraucht. Kleinere Reparaturen erledigte der Familienvater selbst und malte neu aus. Beim Auszug kritisierte der Vermieter den Zustand der Wohnung und behielt die Kaution einfach ein.

Dann müssen Sie ausmalen

Dabei handelt es sich in den meisten Fällen aber um normale Abnützung. Dafür bezahlt man bereits die Miete. Auch muss die Wohnung beim Auszug nicht neu ausgemalt werden. „Anders ist es, wenn man sie weiß ausgemalt übernommen hat und selbst danach mit starken Farben, z.B. rot oder blau, ausgemalt hat. Das wird als übermäßige Abnützung verstanden“, so die Expertin. In so einem Fall kann der Vermieter das Ausmalen mit weißer Farbe verlangen oder Kaution einbehalten. Handelt es sich jedoch um übliche Gebrauchsspuren, darf der Vermieter sich nach der Übergabe noch ein paar Tage Zeit nehmen, um die Wohnung eingehend zu besichtigten. Nach fünf bis sieben Tagen sollte die Kaution überwiesen sein.

AK hilft bei Unklarheiten

„Bei Unklarheiten und Problemen mit dem Zurückbekommen der Kaution helfen die AK-WohnrechtsberaterInnen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Nähere Informationen finden Sie unter noe.arbeiterkammer.at/kaution, außerdem gibt es hier einen Musterbrief, mit dem Sie die Kaution zurückfordern können.

Die AK-Wohnrechtsberatung ist unter der Tel.: 05 7171-23 333 und per Mail unter [email protected] zu erreichen.

Tipps der Arbeiterkammer

 Machen Sie bereits beim Einzug Fotos vom Zustand der Wohnung: So können Sie beim Auszug beweisen, dass die Flecken am Teppich oder der tiefe Kratzer in der Badewanne schon beim Einzug vorhanden waren.

 Dokumentieren Sie auch den Zustand bei der Rückstellung mit Fotos bzw. Zeugen.

 Erstellen Sie mit dem Vermieter ein gemeinsames Protokoll bei der Wohnungsübergabe - sowohl beim Ein- als auch beim Auszug. So werden eventuelle Schäden gemeinsam festgehalten und dokumentiert.

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