Welt

Kebab-Konkurrenzkampf eskaliert in Messerstecherei

Heute Redaktion
13.09.2021, 13:48

Ein Schweizer Regionalgericht muss sich derzeit mit einem Fall von erbittertem Wettbewerb unter Gastronomen befassen, nachdem es auf offener Straße zu einer Messerstecherei zwischen ehemaligen Kollegen gekommen war.

Ein türkischer Restaurant-Inhaber sowie dessen Vater und Bruder müssen sich seit Dienstag in Thun (Kanton Bern) wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor den Richtern verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im Jänner 2019 ihren Geschäftskonkurrenten T. B.* mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben.

Den Messerangriff sollen der Wirt und der ältere der beiden Brüder ausgeführt haben. Dabei wurde er laut Anklageschrift von seinem Vater angefeuert. Der Bruder hielt das Opfer derweil fest. B. erlitt mehrere Stichwunden, die zwar nicht lebensgefährlich waren. Lebenswichtige Organe verfehlte die Messerklinge aber nur knapp: zweimal in die Beine, zweimal in die Schulter und einmal in den Bauch – so die Bilanz der behandelnden Ärzte. Redakteure des Nachrichtenportals "20 Minuten" besuchte B. nach der Messerattacke im Spital. "Die Täter wollten mich umbringen", sagte er damals. Dieser Auffassung ist heute auch die Staatsanwaltschaft.

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Einst Freunde, dann Feinde

B. arbeitete früher für den Wirt, der nun auf der Anklagebank in Thun sitzt. Die beiden waren einst befreundet, doch das Verhältnis kühlte sich ab. Für Zwist sorgte die Tatsache, dass B. in unmittelbarer Nähe des Imbiss-Lokals einen eigenen Kebab-Stand eröffnen wollte.

Das habe seinem einstigen Freund und Arbeitgeber sowie dessen Familie gar nicht gepasst. Darum hätten sie ihn umbringen wollen.

Vater befahl den Todesstoß

Laut der Staatsanwaltschaft spielte sich das Geschehen am 7. Januar 2019 wie folgt ab: Der Restaurantbesitzer sah am Nachmittag, wie B. zu seinem zukünftigen Geschäftslokal fuhr. Er behändigte laut Anklage einen scharfen Gegenstand, wahrscheinlich ein Messer, informierte seinen Bruder und begab sich zum Konkurrenten. Dort kam es zum Streit. Nacheinander stießen auch der Vater, das Oberhaupt der Familie, und der Bruder dazu. Als das Opfer zu seinem Auto ging, kam es zum Angriff.

Laut der Anklageschrift soll das Familienoberhaupt spätestens nach dem zweiten Messerstich seinen Söhnen befohlen haben, B. zu töten. Als dieser zu schreien begann, entfernten sich die Angreifer und ließen ihr stark blutendes Opfer am Boden zurück.

Fehlende Antworten

Der Haupt-Angeklagte schilderte den Vorfall indessen anders. Sein einstiger Freund und heutiger Konkurrent habe vielmehr ihn mit dem Tod bedroht und mit einem Messer auf ihn einzustechen versucht. Es sei wie in einem Albtraum gewesen und er habe "den Verstand verloren". Wie es zu den Verletzungen des Opfers kam, konnte der Angeklagte nicht schlüssig erklären. Dass er unverletzt davongekommen sei, sei ein glücklicher Zufall gewesen, sagte er.

Der Vater sah sich vor Gericht als Schlichter in dem Geschehen. Er habe Einhalt geboten und gesagt, "wartet, hört auf", betonte der Vater vor Gericht. Diese Aussage stützten seine beiden Söhne. Der jüngere Bruder beteuerte ebenfalls seine Unschuld vor den Richtern. Wie das Opfer zu seinen fünf Stichverletzungen kam, konnten aber auch Vater und Sohn nicht schlüssig erklären. Es sei eine chaotische Situation gewesen.

Die Gerichtsverhandlung findet unter den notwendigen Vorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus statt. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. Mai bekanntgegeben.

*Name der Redaktion bekannt.