Österreich

Kebapstand-Besitzer spießte Mann (20) mit Messer auf

Ein Imbissbetreiber (41) soll einen 20-Jährigen lebensgefährlich verletzt haben. Davor soll er dessen Cousin mit einem Holzschwert verprügelt haben.

Christian Tomsits
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Der Angeklagte meinte, das Opfer hätte sich selber in den Bauch gestochen.
Der Angeklagte meinte, das Opfer hätte sich selber in den Bauch gestochen.
ORF

Der Messer-Angriff im Mai muss sehr heftig gewesen sein: Trotz T-Shirt Hemd, Pullover und Daunenjacke erlitt ein 20-jähriger Türke – der vor dem Imbissbesitzer sogar noch  zurückwich – eine drei Zentimeter tiefe, klaffende Wunde in der Brust. "Er hatte Glück. Der Stich in die Nähe des Herzens hätte tödlich enden können", sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor Gericht. Dem 41-jährigen Angeklagte wurde versuchter Mord und eine absichtlich schwere Körperverletzung vorgeworfen. 

Außerdem Attacke mit Holzschwert und Pfefferspray

Kurz zuvor sei der Cousin des Messer-Opfers vom Angeklagten mit einem 64 Zentimeter langen Holzschwert grün und blau geschlagen worden. Dabei habe der Gastronom aus dem Flachgau auch versucht ihm die Augen nach Innen zu drücken.

Außerdem soll der Kepabstandbesitzer eine extra scharfe Waffe eingesetzt haben: Der Kontrahenten bekam vom Angriefer eine große Portion Pfefferspray ab. Deswegen erlitt das Opfer neben zahlreichen Abschürfungen und Prellungen auch eine Bindehautentzündung.

"Es war Notwehr"

Für beide Angriffe gibt es laut der Staatsanwältin mehrere Zeugen. Die Verteidigung des Angeklagten zum Fall verwunderte die Anwesenden im Gerichtsaal. "Ich handelte in Notwehr, denn der junge Mann habe mich ohne Grund an einer Kreuzung übel beschimpft", so der Imbissbesitzer. Um sich zu verteidigen, hätte er das Holzschwert seiner kleinen Tochter aus dem Auto mitgenommen und damit zugeschlagen.

Haftstrafe droht

Ein Messer sei überhaupt nicht im Spiel gewesen. "Er hat sich die Wunde unterhalb des Herzes selbst zugefügt", behauptete der Angeklagte. Es droht nun eine würzige Strafe und viele Jahre Gefängnis. Das Urteil soll am Freitag fallen. Die Unschuldsvermutung gilt.

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