Niederösterreich

Kein AMS-Geld – Mutter überlegt rechtliche Schritte

Rosa W. (42) machte eine Ausbildung, wegen eines fehlenden Anrufes wurden ihr 600 Euro gestrichen. Mit der Beschwerde blitzte sie ab. 

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09.02.2022: Rosa versäumt einen Anruf – AMS streicht ihr Geld: Rosa W. (42) ist verzweifelt: Wegen eines versäumten Anrufes fehlen der zweifachen Mutter jetzt rund 600 Euro - das AMS meint: "Keine Kulanz." Hier >>
09.02.2022: Rosa versäumt einen Anruf – AMS streicht ihr Geld: Rosa W. (42) ist verzweifelt: Wegen eines versäumten Anrufes fehlen der zweifachen Mutter jetzt rund 600 Euro - das AMS meint: "Keine Kulanz." Hier >>
privat

dRosa W. aus dem Bezirk St. Pölten war Reisebüroleiterin, die Pandemie zwang die Mutter aus NÖ zu einer Umschulung: Seit gut einem Jahr macht sie jetzt die Ausbildung zur Krankenpflege-Fachassistentin. "Ich wollte mich einfach weiterbilden, es geht ja nicht, dass ich daheim hocke und nichts tue", so die 42-Jährige.

Doch wegen einer Rippenfissur musste sie zwei Mal in den Krankenstand, absolvierte aber dennoch brav die Prüfungen. "Patienten heben ging einfach nicht. Sitzen und schreiben schon", erklärt die 42-Jährige. Sie meldete die Stände der Krankenkasse, dem Dienstgeber und dem AMS. Nur: Den zweiten Krankenstand meldete sie dem AMS nicht binnen einer Woche. Folge: Im Februar bekam Rosa W. nur knapp 700 Euro, 600 Euro fehlten - mehr dazu hier.

Beschwerde abgelehnt

Das AMS riet der Mutter, sich an die Gemeinde oder das Land zu wenden. Doch laut Land NÖ fehle die rechtliche Grundlage für eine Sozialleistung, wenn das AMS eine Leistung kürze. Rosa W. blieb somit nur die ganz leise Hoffnung auf eine erfolgreiche Beschwerde - mehr dazu hier.

    Rosa W. schaut durch die Finger
    Rosa W. schaut durch die Finger
    privat

    Jetzt erhielt die 42-Jähriger neuerlich Post vom AMS: Die Beschwerde wurde abgewiesen, dabei wurde auf die versäumte Wochenfrist verwiesen (siehe Bilderserie). 

    Letzte Hoffnung: AK

    Der allerletzte Hoffnungsschimmer für Rosa W.: Die Arbeiterkammer und eine mögliche Klage. Denn Rosa W. bezieht ja ein Stipendium in Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Unterschied zwischen Stipendium und des gleich hohen Arbeitslosengeldes ist eigentlich die Möglichkeit, das Stipendium bis zu drei Monate vor Anritt der Ausbildung zu beziehen. Wäre das Stipendium dasselbe wie Arbeitslosengeld, wäre dieses Angebot sinnbefreit. Die Stipendiatin wird ja abgesichert, dass sie in Ruhe ihre Ausbildung durchlaufen und abschließen kann, beim Arbeitslosengeld müsste sie ihre Arbeitsleistung verpflichtend zur Verfügung stellen.

    Der Termin bei der Arbeiterkammer ist am 15. März in Sankt Pölten - wir werden berichten.

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