Österreich

Willkür bei Alkotest kostete 10.000 €: Das sagt Opfe...

Heute Redaktion
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Der Fall eines Purgstallers (69), der eine Strafe und ein Führerscheinentzugsverfahren bekommen hat, obwohl er nachweislich kein Auto gelenkt hatte, sorgte für Debatten im Netz.

Einzelfall eines autoritären Beamten oder Freibrief für Willkür der Polizei? „Meine Frau und ich sind im Oktober 2016 von einer Feier heimgekommen, Bekannte hatten uns chauffiert. Beim Aufsperren ging der Alarm los. Ich habe den Fehlalarm sofort bei Securitas gemeldet, diese informierte gleich die Exekutive. Der Fall war erledigt", erklärt Opfer Erich K. im Gespräch mit "Heute". Dennoch kam der Postenkommandant persönlich und meinte in Sheriff-Manier, nach dem Rechten schauen zu müssen.

"No, hamma was getrunken?"

Am Gartenzaun lehnend roch der Gesetzeshüter Alkohol: „Hamma was getrunken? No, da müssen wir einen Alkotest machen." Erich K. entgegnete: „Was ich getrunken habe, geht Sie nichts an. Denn weder meine Gattin noch ich haben ein Auto gelenkt. Wir sind vor zehn Minuten nach Hause gekommen, mein Mercedes steht draußen, Sie können die Motorhaube angreifen." Der Polizist zog ab, zeigte das Paar an, ein Führerscheinentzugsverfahren wurde eingeleitet.

Die Bekannten der Beschuldigten bestätigten die Version von Erich K. Daraufhin wurde das Verfahren gegen die Frau eingestellt, K. bekam wegen Verweigerung des Alkotests 1.600 € Strafe (Anm: Mindeststrafe für eine Alkofahrt mit 1,6 ‰ oder mehr). Der Kommerzialrat reichte Beschwerde und Revision ein („Heute" berichtete), blitzte ab. Er musste 1.600 € Geldbuße blechen, zudem 8.300 € Anwaltskosten (Anm.: der Mostviertler hatte sich extra einen Spezialisten aus Innsbruck genommen), durfte gerade noch seinen „Schein" behalten.

Polizist versetzt

Intern bei der Polizei sorgte die Causa für Wirbel. Denn der Postenkommandant hatte binnen einem Jahr für mehrere strittige Fälle in Zusammenhang mit Alkohol und Verkehrsangelegenheiten gesorgt. Er suchte schließlich selbst um Versetzung an, ist jetzt Vize-Kommandant in einer Mostviertler Stadt. Erich K. sagt: „Das Gericht hat ausschließlich auf die Anzeige und Aussage des Beamten gebaut. Dieser hat aber den Motorhaubentest gar nicht gemacht. Zudem hat er mich bezüglich des Alkotests nicht belehrt, sondern ging einfach und zeigte mich und meine Frau sofort an. Vor Gericht sagte der Beamte, er habe den Motorhaubentest deshalb nicht gemacht, weil er die Situation nicht eskalieren lassen habe wollen. Diese Anzeige hätte es niemals geben dürfen, mein Anwalt und ich wurden völlig ignoriert."

Auch der renommierte Badener Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber findest das VwGH-Urteil unfassbar: "Skandalös eigentlich."

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J. Lielacher

(Lie)

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