Es ist ein sehr ungewöhnlicher Zwischenfall, der in der Innviertler Gemeinde Gilgenberg am Weilhart (Bez. Braunau) passierte. Ein Frau spielte mit ihrem Enkerl am Spielplatz der Gemeinde.
Beim Schaukeln mit einer so genannten Netzschaukel passierte dann das Unglück. Die Frau blieb mit dem rechten Fuß zwischen Schaukel und Boden hängen, brach sich das Sprunggelenk.
Die Frau machte die Gemeinde für den Unfall verantwortlich, verklagte sie auf 13.721 Euro Schmerzensgeld. Das Argument: Die Schaukel sei zu niedrig montiert gewesen: Nämlich nur 18 Zentimeter über dem Boden, statt der laut ÖNorm vorgesehenen 40 Zentimeter.
Das Landesgericht Ried im Innkreis gab der Klägerin zunächst recht. Die Gemeinde allerdings zog vor den Obersten Gerichtshof (OGH) und der entschied, dass der Frau kein Schmerzensgeld zustehe.
Denn: Als Erwachsener dürfe man zwar die Geräte auf einem Kinderspielplatz verwenden, man müsse aber auch die möglichen Gefahren richtigen einschätzen können.
In Gilgenberg am Weilhart wurde nun die zunächst entfernte Schaukel wieder aufgehängt, diesmal allerdings 40 Zentimeter über dem Boden, um weitere Probleme zu vermeiden.
(gs)