Tirol

Braut flüchtet – Schwiegervater klagt "Kaufpreis" ein

Einen Monat lang hielt es die Braut bei ihrem Gemahl aus, dann ergriff sie die Flucht. Der Vater des Bräutigams verlangte daraufhin die Aussteuer von 22.000 Euro zurück –ein Tiroler Gericht wies die Klage jetzt wegen "Sittenwidrigkeit" ab.

Teilen
Eine Braut mit Brautstrauß. Symbolbild
Eine Braut mit Brautstrauß. Symbolbild
picturedesk.com/Visum/Silke Schulz-Gattermann

Aussteuer, Mitgift und Brautgeld haben eine lange Tradition, sind in vielen Teilen Europas heutzutage aber nicht mehr üblich. Trotzdem sind sie in manchen Kulturkreisen immer noch tief verwurzelt und werden auch von Auswanderern in ihren neuen Heimatländern gelebt – so auch in Tirol wie ein aktueller Fall zeigt.

In Innsbruck musste sich nun ein Gericht damit befassen, nachdem ein serbischstämmiger Mann einen in der Schweiz lebenden Landsmann auf die Rückzahlung von 22.000 Euro verklagt hatte. Wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtet, hatte der Mann das Geld als Bräutigamvater als eine Art Brautgeld der Familie seiner Schwiegertochter in spe übergeben. Die 21-Jährige hatte es nach Verlobungsfeier und Hochzeit aber nur rund einen Monat in Tirol ausgehalten und war dann wieder zurück zu ihrer Familie jenseits der eidgenössische Grenze geflohen.

Der Tiroler verdächtigte daraufhin die Schweizer Familie, die Eheschließung nur vorgespielt zu haben, um an die Aussteuer zu kommen, und brachte Klage wegen "rechtswidriger und schuldhafter Täuschungshandlung" ein. Im Zuge des Verfahrens kamen dann aber Details ans Licht, die so gar nicht mehr in unser gelebtes Sittenbild passen.

"Keine Kuh, sondern eine Jungfrau"

So sollen laut "TT" bei den beiden Feierlichkeiten zur Verlobung und Hochzeit – diese ist weder kirchlich noch standesamtlich gültig – auch zur Regelung finanzieller Fragen gedient haben. So soll der Vater des Bräutigams zur Verlobung gleich 4.000 Euro geboten haben, danach wurde die 21-Jährige auf einen Tisch gestellt und um einen Preis für sie gefeilscht. Nach Hervorhebung ihrer Qualitäten ("keine Kuh, sondern eine Jungfrau") durch ihre Familie habe man sich schließlich auf einen "Kaufpreis" von 25.000 Euro geeinigt.

Bei der folgenden Hochzeitsfeier sei die Braut dann anfangs in einem Besenkammerl eingeschlossen worden. Erst nachdem ihrem Bruder genug Geld zugesteckt worden war, öffnete er die Türe. Ein Video der Aktion soll zeigen, dass die junge Frau ihrer bevorstehende Vermählung offenbar wenig freudig entgegenblickte.

Mit Klage doppelt verloren

Zurück in das Landesgericht: Der Vater des verlassenen Bräutigams blitzte mit seiner Klage bei Richterin Zimmermann-Ganahl wegen "Sittenwidrigkeit des 'Geschäfts'" direkt ab. "Trotz ihres Migrationshintergrundes müssen die Streitteile zur Kenntnis nehmen, dass Töchter keine Handelsware sind und die Vereinbarung eines Brautpreises sittenwidrig und unerwünscht ist", mahnte die Richterin in ihrem nicht rechtskräftigem Urteilsspruch. 

Für den gebürtigen Serben ist das nun dreifaches Pech: Er verlor nicht nur eine Schwiegertochter und günstige Arbeitskraft – die 21-Jährige hätte offenbar in seinem Unternehmen angestellt werden sollen – sondern er muss jetzt auch noch der Familie der Frau die Prozesskosten von fast 10.600 Euro erstatten. 

Mehr zum Thema
;