Niederösterreich

Kein Krankengeld für IT-Mann wegen Firmen-Dieselauto

Herr R. (58) aus NÖ bekommt kein Krankengeld, weil er als Sachbezug einen dieselbetriebenen Firmen-Pkw hat. Mit einem E-Auto hätte er keine Probleme.

Der 58-Jährige fährt einen Diesel-Firmen-Pkw und bekommt keine Krankengeld - mit E-Firmen-Auto würde er Krankengeld beziehen können.
Der 58-Jährige fährt einen Diesel-Firmen-Pkw und bekommt keine Krankengeld - mit E-Firmen-Auto würde er Krankengeld beziehen können.
Skoda

Ein 58-Jähriger aus dem südlichen Niederösterreich ist verärgert: Denn nach über sechs Wochen Krankenstand erhielt der gebürtige Tiroler zwar Geld von der Krankenkasse, musste dieses aber zurückzahlen.

Bandscheibenvorfall

Seit 40 Jahren zahlt Herr R. ins System ein, verdient gut bis sehr gut, ist bei einem Betrieb in Oberösterreich in der IT beschäftigt und hat einen unspektakulären Diesel-Skoda als Firmenwagen. Im März hatte der damals 57-Jährige einen Bandscheibenvorfall, war bis Mai in Krankenstand und im Sommer einige Wochen auf Kur.

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    Während der ersten sechs Wochen seines Krankenstandes bekam er volles Gehalt vom Dienstgeber, nach sechs Wochen  nur noch die Hälfte (Anm.: voller Anspruch vom Dienstgeber verlängert sich mit Länge der Betriebszugehörigkeit), den Rest reichte der Angestellte ordnungsgemäß bei der Krankenkasse ein und erhielt pro Woche knapp 300 Euro (Anm.: siehe auch Schriftverkehr in Bilderserie).

    Krankenkasse wollte Geld zurück

    Doch dann das böse Erwachen für Herrn R.: Die Krankenkasse verlangte die Zahlungen zurück. Der Grund: Aufgrund der korrigierten Meldung des Dienstgebers war festgestellt worden, dass der Sachbezug in Form des Pkw weiterhin gewährt worden wäre. Somit habe Herr R. mehr als 50 Prozent der Geld- und Sachbezüge weiterbezahlt bekommen. Und solange mehr als die Hälfte der Geld- und Sachbezüge weitergewährt werden, ruhe der Anspruch auf Krankengeld.

    "Ich konnte mit meinem Bandscheibenvorfall in kein Fahrzeug einsteigen und schon gar nicht nutzen, hatte somit gar nix vom Firmenwagen und habe zudem einen Privat-Pkw und falle jetzt ums Krankengeld um. Das kann doch nicht sein", so der IT-Mann im Gespräch mit "Heute".

    Mit E-Auto Anspruch auf Bezug

    Was der 58-Jährige fast diskriminierend empfindet: "Hätte ich einen E-Firmenwagen gälte dieser nicht als Sachbezug und ich hätte Anspruchs auf Krankengeld. So aber, schaue ich durch die Finger. Ich kann vermutlich ohnedies nicht viel dagegen machen, denke aber, dass dies viele Menschen und Firmen-Pkw-Fahrer nicht wissen."

    Eine Anfrage an die zuständige Krankenkasse blieb bis dato unbeantwortet.