Österreich
Kein Krebs nur Entzündung: Heilpraktiker vor Gericht
"Sie haben keinen Krebs nur eine Brustentzündung!" Soll ein Heilpraktiker aus Deutschland einer Kärntnerin eingeredet haben. Die Frau starb, jetzt steht der Mann am Donnerstag in Bayern wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
"Sie haben keinen Krebs nur eine Brustentzündung!" Soll ein Heilpraktiker aus Deutschland einer Kärntnerin eingeredet haben. Die Frau starb, jetzt steht der Mann am Donnerstag in Bayern wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Krebstod hat gerichtliches Nachspiel: Ende 2008 wurde bei einer Unterkärntnerin Brustkrebs diagnostiziert. Ärzte rieten der Frau zu einer Brustentfernung. Die Mutter einer kleinen Tochter wollte aber noch eine andere Meinung einholen und kontaktierte einen Heilpraktiker.
Laut Staatsanwaltschaft legte die den Mann alle ärztlichen Unterlagen vor, doch den "Heiler" interessierte das wenige, er pendelte aus, dass die Frau nur eine Brustentzündung und keinen Krebs habe. Satt einer richtigen Behandlung verschrieb der Deutsche der Krebspatientin nur homöopathische Mittel, die er selbst hergestellt hat und natürlich sehr teuer waren. Die Anklage schreibt: "Er unterließ es, die Frau über ihre tatsächliche Erkrankung aufzuklären und an kompetentes Personal zu verweisen."
Große Hoffnung
Die Mitte Vierzigjährige hatte große Hoffnungen und glaubte den Heilpraktiker, sie vertraute ihn so sehr, dass sie nicht mehr zum Arzt ging. Die Frau hätte sich, wenn man sie richtig aufgeklärt hätte, schulmedizinisch Behandlung lassen, davon ist die Anklage überzeugt.
Nach langem Leiden verstarb die Kärntnerin im Frühjahr 2013 an Brustkrebs. Der Anwalt der Hinterbliebenen, Ernst Maiditsch, klagte den Heilpraktiker. Weil die Frau sicherlich länger gelebt hätte, wenn man sie nicht belogen hätte.
Am Donnerstag steht der Mann am Amtsgericht Kelheim (Bayern) vor Gericht. Wenn er wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen wird, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.