Wirtschaft

Kein Kuchen ohne Zutatenliste?

Eine neue EU-Lebensmittelverordnung sieht vor: Ab 13. Dezember ist auch bei losen Nahrungsmitteln auf enthaltene Allergene hinzuweisen.

Heute Redaktion
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Eine neue EU-Lebensmittelverordnung sieht vor: Ab 13. Dezember ist auch bei losen Nahrungsmitteln auf enthaltene hinzuweisen.

Müssen ab dann Eltern ihren Schul- und Kindergarten-Kids zu Kuchen & Co. Zutatenlisten mitgeben? "Sicher nicht", beruhigt Raphaela Pammer, Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Denn: Privatpersonen, die nur gelegentlich Leckereien zaubern, sind ausgenommen.

Als Faustregel gilt: Selbst gemachte Mehlspeisen, Aufstriche, Sandwiches und andere Snacks für Kindergarten, Schule, für Wohltätigkeitsevents und "lokale Zusammenkünfte" unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt auch für kleine Feuerwehrfeste und Adventmärkte.

Ist die Veranstaltung allerdings mit einem größeren Organisationsaufwand verbunden, gilt das Gesetz.

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