Die Geburt ihrer Zwillinge im Jahr 2020 war ein doppelter Grund zur Freude, doch dann wurde die Wienerin Yuana A. mehrfach vom Pech verfolgt: Die Frisör-Firma der Wienerin wurde während ihrer Baby-Karenz erst neu übernommen, dann ging sie in Konkurs.
Als sich Yuana A. im April 2021 zur Arbeit zurückmelden wollte, bekam sie keine Antwort. Erst über die AK wurde ihr die Insolvenzverwalterin ihrer alten Firma vermittelt. Doch die meinte nur, dass die junge Mutter "beim Unternehmen nicht bekannt" sei. Dadurch erhielt die Frau nun weder ihr Gehalt, noch hatte sie Anrecht auf Arbeitslosengeld. Denn im System des AMS schien das noch aufrechte Dienstverhältnis auf.
"Ich wusste nicht weiter, stand mit den Zwillingen da und hatte kein Geld", war die Wienerin verzweifelt. Die Arbeiterkammer konnte Frau A. zum Glück schnell helfen, das AMS bezahlte ihr Geld aus. Zudem verhalf ihr Karin Ristic, Leiterin der Abteilung Insolvenzschutz der AK, auch dazu, Ansprüche aus dem alten Arbeitsverhältnis geltend zu machen.
Insgesamt wurden so ganze 23.000 Euro an offenen Entgelten, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung erstritten. Gerade rechtzeitig vor Weihnachten erhielt die junge Mutter den vollen Betrag überwiesen: "Wir haben schon eine neue Küche, und meine Wohnung wird renoviert. Ich hab' mir heuer meine Weihnachtsgeschenke geschenkt", ist Frau A. überglücklich.
Und um das Happy End noch perfekter zu machen, durfte sich Yuana A. nun auch über eine neue Anstellung freuen. "Ich habe gleich etwas Neues gefunden als Frisörin", erzählt sie stolz.