Österreich

Kein Ninja-Pass, aber getestet: Kino-Verbot für Mädchen

Weil sie keinen Ninja-Pass dabei hatte, wurde eine 13-jährige Steirerin nicht ins Kino gelassen – trotz gültigem PCR-Test.

Christine Ziechert
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Derzeit gilt nur der Ninja-Pass als gültiger Nachweis, doch das Mädchen hatte ihn im Kino nicht mit. (Symbolbild)
Derzeit gilt nur der Ninja-Pass als gültiger Nachweis, doch das Mädchen hatte ihn im Kino nicht mit. (Symbolbild)
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Skurriler Vorfall in Lieboch (Steiermark): Ein 13-jähriges Mädchen wollte am Wochenende mit zwei Freundinnen ihren Geburtstag im Diesel Kino nachfeiern, am Programm stand der Animationsfilm "Sing 2". Für den Kino-Besuch ließ sich die Schülerin am Freitag in einer Apotheke extra PCR-testen. Mit dem negativen Ergebnis in der Tasche fühlte sich die 13-Jährige sicher, den Ninja-Pass (letzter Test am Donnerstag) ließ sie zu Hause, berichtet die "Kleine Zeitung".

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    Doch als die Steirerin – sie ist bereits einmal geimpft – die reservierten Karten an der Kino-Kassa abholen wollte, wurde sie abgewiesen. Denn: Derzeit wird nur der Ninja-Pass als Nachweis anerkannt – selbst, wenn ein aktuelleres PCR-Testergebnis vorliegt. "Für den Ninja-Pass wurde unsere Tochter am Donnerstag in der Früh das letzte Mal getestet. Der PCR-Test, der in einer Apotheke abgenommen wurde, war einen Tag aktueller", meinen die verärgerten Eltern zur "Kleinen Zeitung". 

    "Nur der Ninja-Pass ist gesetzlich den Impf- und Genesungszertifikaten für den 2G-Nachweis gleichgestellt" - Stefan Riedler, Sprecher der Dieselkino-Gruppe

    Doch laut dem Pressesprecher der Dieselkino-Gruppe, Stefan Riedler, haben die Kino-Mitarbeiter richtig reagiert: "Nur der Ninja-Pass ist gesetzlich den Impf- und Genesungszertifikaten für den 2G-Nachweis gleichgestellt. Beim Ninja-Pass geht es um die regelmäßigen Testungen, ein PCR-Test ist ein einmaliger Test und gilt nur für den 3G-Nachweis. Wir gehen auf Nummer sicher und halten uns nach Punkt und Beistrich an die Vorgaben", so Riedler zur "Kleinen Zeitung". Zum Glück wird es für Kino-Betreiber und -Besucher bald leichter: Denn ab 19. Februar gilt wieder die 3G-Regel.