Wirtschaft

Kein Recht auf Gassi gehen

Heute Redaktion
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Haustiere am Arbeitsplatz - ein rechtlicher Graubereich: Ob Sie Ihren vierbeinigen Freund ins Büro mitnehmen dürfen, hängt in erster Linie vom guten Willen Ihres Chefs ab.



Wien - In vielen Betrieben ist es Gang und Gäbe, dass manche Mitarbeiter Hund und Katz an den Arbeitsplatz mitbringen. Rechtlich gesehen geht das nur, wenn es der Chef zulässt. Ein Anrecht darauf hat man nicht, erklärt Jasmin Haindl, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer.

Fürsorgepflicht
Zudem sind noch einige andere Punkte zu beachten: Im Rahmen der so genannten Fürsorgepflicht ist auf das Wohl der Mitarbeiter zu achten. Macht ein Kollege seine Tierhaar-Allergie geltend oder stört der vierbeinige Gefährte den Arbeitsablauf, muss die Firmenleitung reagieren.

Kein Recht auf Gassi gehen
Die Regeln gelten für alle, sagt Haindl - auch, wenn es der Chef ist, der zum Beispiel seinen Hund mit ins Büro bringt.

Apropos Hund: Ein Recht auf Gassi gehen gibt es nicht; diesbezügliche Pausen sind mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren.