Österreich

Kein Schadenersatz für toten Luchs

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Doch kein Geld für den Nationalpark Kalkalpen. Das Erstgericht hatte eine Jägerin (wie berichtet) zu 12.101 Euro Schadenersatz verurteilt, weil sie einen Luchs erschossen hatte. Das Landesgericht Steyr hat im Berufungsverfahren anders entschieden. Die Jägerin wird wohl nicht zahlen müssen.

Der Nationalpark will gegen das Urteil in Revision gehen. Seit Jahren versucht der Park nämlich, Luchse wieder anzusiedeln. Mit Schwierigkeiten. Denn immer wieder verschwanden einige Tier plötzlich. Der Verdacht: Illegale Abschüsse. 

Als in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators schließlich ein toter Luchs gefunden wurde, sorgte der Fall für landesweite Schlagzeilen.

Einem Jäger und seiner Frau wurde daraufhin der Prozess gemacht. Die Frau berief, ihre Strafe wurde herabgesetzt. Und nun entschied das Gericht auch, dass sie den Schadenersatz von 12.101 Euro an den Nationalpark nicht zahlen muss. 

Begründung: Weil es für den Abschuss eines wilden Tieres keinen Schadenersatz geben könne.

Die Berufungsverhandlung des Jägers ist am Montag in Linz. Er wurde im Juni zu 11.160 Euro Geldstrafe und 12.101 Euro Schadenersatz verurteilt.