Wirtschaft
Kein Schutz! Gericht watscht silberne Corona-Masken ab
Corona-Masken mit Silberfasern, die gegen eine Erkrankung schützen? Laut einem Gerichtsurteil darf ein Hersteller nicht mehr damit werben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage wegen irreführender Geschäftspraktiken gegen den Schutzmaskenhersteller Silvercare eingebracht und vor dem Landesgericht Linz Recht bekommen: Die Silvercare GmbH darf die von ihr vertriebenen Masken nicht so bewerben, dass der Eindruck entsteht, sie würden den Träger gegen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) schützen, obwohl die wissenschaftlichen Belege für den Schutz des Trägers nicht als gefestigt anzusehen sind. Das Urteil ist rechtskräftig.
Integriertes Silber
Silvercare bietet auf seiner Webseite MNS-Masken aus "Superfaser mit integriertem Silber" an, die – so suggeriert es die Produktbeschreibung – nicht nur Dritte, sondern auch den Träger der Maske wegen des enthaltenen Silberanteils gegen eine Infektion mit dem Coronavirurs schützen sollen. Preis für zwei Stück: 24 Euro. An zahlreichen Stellen auf der Webseite finden sich Informationen zum SARS-CoV-2 Virus und dessen Gefährlichkeit.
Das LG Linz gab dem VKI Recht und beurteilte den Webauftritt als irreführend: Da wissenschaftlich nicht gesichert sei, dass und inwieweit eine (einfache) MNS-Maske den Träger gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 schützt und ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis für die Masken von Silvercare bzw. für das darin enthaltene Nanosilber fehlt, seien derartige gesundheitsbezogene Angaben unzulässig.
Urteil vor Gericht
Silvercare bewarb die Masken unter anderem damit, dass die "antibakterielle" Wirkung des Silbers durch "Gutachten renommierter, österreichischer & internationaler Institute" bestätigt wäre. Abgesehen davon, dass für einen Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 die antivirale Wirkung der Fasern entscheidend wäre, geben die angeführten "Gutachten" zum überwiegenden Teil keinerlei Aufschluss über die mögliche antibakterielle Wirkung von MNS-Masken aus Fasern mit Silberanteil.
"Das Urteil bestätigt, dass für eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben besonders hohe Standards gelten und auch Corona-Schutzausrüstung nur mit wissenschaftlich belegten Wirkungen beworben werden darf", so Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI. "Krisenzeiten wie diese dürfen nicht als Gelegenheit für Geschäftemacherei missbraucht werden." Zur Stunde finden sich derartige Behauptungen noch immer auf der entsprechenden Website.