Politik

Kein Teuerungsausgleich bei zu geringem Einkommen

Der Teuerungsausgleich soll Selbstständige mit niedrigem Einkommen entlasten. Allerdings gibt es eine Untergrenze, die bei 566 Euro liegt.

Robert Zwickelsdorfer
Es gibt eine Untergrenze für den Bezug des Teuerungsausgleichs.
Es gibt eine Untergrenze für den Bezug des Teuerungsausgleichs.
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Eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Selbstständige mit niedrigem oder mittlerem Einkommen: Das sollte der sogenannte Teuerungsausgleich eigentlich sein. Die Umsetzung ist aber verbesserungswürdig. So erhalten den Ausgleich sogar Topverdiener, die zusätzlich zu einem Einkommen als Selbstständige auch mehrere Tausend Euro als Angestellte beziehen ("Heute" berichtete).

Kurios ist aber auch, dass es eine Untergrenze für den Bezug des Teuerungsausgleichs gibt. Diese liegt bei 566 Euro. Das heißt: Wer weniger verdient, erhält gar nichts. "Heute" fragte im Sozialministerium nach. Dort bestätigte ein Sprecher diese Untergrenze. Gleichzeitig betonte er aber, dass die Geringverdiener ja nicht leer ausgehen würden. Denn: Es gebe gleich mehrere Maßnahmen, die für diese Personengruppe vorgesehen seien, etwa den Energiekostenausgleich oder den Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen.

Josef Muchitsch ist empört

Für SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch ist das keine befriedigende Antwort: "Schlechter kann man es nicht machen. Leute mit über 10.000 Euro Gage erhalten einen Teuerungsausgleich, Menschen, die weniger als 566 Euro verdienen, nicht. Was kann diese Regierung eigentlich?" Zahlen, wie viele Betroffene wegen der Regelung durch die Finger schauen, gibt es übrigens nicht …

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