Österreich
Kein Ticket: Student muss keine Strafe zahlen
Ivan D. (28) wurde ohne Fahrschein in einer U-Bahn-Station erwischt, beteuerte aber, er habe das Ticket verloren. Daher weigerte er sich, die Strafe zu bezahlen, ging vor Gericht und bekam recht.
Die Vorgeschichte im einzigartigen Rechtsstreit: Student Ivan D. aus St. Pölten war im Jänner 2013 zu einer Prüfung in Wien gehetzt, fuhr mit der U6 bis Spittelau. Dort kontrollierten Schwarzkappler – und er hatte kein Ticket: "Ich muss es verloren haben, als ich beim Aussteigen das Handy aus der Tasche holte."
Wochen später kam der Strafbescheid über 103 Euro, später noch zwei Mahnungen ins Haus. Für den Studenten stand jedoch fest: "Ich zahle nicht, weil ich ein Ticket hatte." Folge: Eine Klage über 138,20 Euro. Doch den Prozess in St. Pölten gewann Ivan D. Sein Anwalt Oliver Simoncic dazu: "Die Klauseln, wie lange ein Ticket aufzubewahren ist, sind nicht eindeutig. Und die Richterin glaubte meinem Mandanten." Ein Sprecher der Wiener Linien: "Ein Lottosechser ist wahrscheinlicher, als dass ein erwischter Schwarzfahrer nicht zahlen muss. Viele Richter würden anders entscheiden." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.