Österreich
Kein Umtausch für falsche Unterhose!
Von allen Weihnachtsengeln verlassen war ein ÖBB-Lehrling: Er erwischte beim Unterhosen-Kauf eine falsche Packung und blieb trotzdem auf der Ware sitzen.
Was der Verein für Konsumenteninformation auf "Heute"-Anfrage als "extremen Fall von großem Pech" bezeichnet, ist vor wenigen Tagen einem 19-jährigen ÖBB-Lehrling widerfahren.
Der junge Mann hatte sich zwecks Beschaffung von Intimwäsche auf eigene Faust ins Wiener Donauzentrum begeben, um dort zwei Packungen mit Hilfiger Boxershorts zu kaufen. Ohne viel Nachschau schnappte sich Thomas H. die Ware aus dem Regal von Peek & Cloppenburg zum Preis von je 40 Euro.
Verwechslung erst zuhause entdeckt
Zuhause jedoch musste er feststellen, dass die zweite Packung keine Boxershorts sondern ganz normale Slips enthielt. Ohne sie zu öffnen oder gar anzuprobieren wandte sich das Verwechslungsopfer an Mutter Veronika.
Die brachte darauf die falsche Packung zurück zu P&C, wo man sich resistent zeigte: "Unterwäsche ist vom Umtausch generell ausgeschlossen." Auch wenn sie nicht geöffnet und nicht getragen wurde. Mutter Veronika: "So kurz vor Weihnachten hätte man schon Kulanz zeigen können."
Umtausch: Was geht und was nicht geht
Prinzipiell gilt: Der Umtausch von Waren ist kein Recht des Konsumenten, sondern ein Zugeständnis des Händlers. Wer sich bezüglich seiner Tauschmöglichkeiten nicht sicher ist, kann sich einen Umtausch – am besten auf der Rechnung selbst – bestätigen lassen.
In den meisten Fällen gilt eine Umtauschfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Geld zurück gibt es in den seltensten Fällen, außer die Ware ist nicht funktionstüchtig oder beschädigt. Alle Details unter www.konsument.at/umtausch