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Kein Urlaub, aber Wienerin sollte Hotel 700 Euro zahlen
Frau T. wollte in Oberösterreich urlauben, aber der Lockdown machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Zahlen sollte sie dennoch.
Im Herbst 2020 buchte sich eine Wienerin in einem Hotel in Oberösterreich ein. Für die zwei Zimmer legte die Frau knapp 700 Euro hin. Doch der Urlaub sollte ins Wasser fallen, denn zum Reisetermin im November wurde coronabedingt ein Lockdown angeordnet. Das Hotel durfte nur für Geschäftsreisende offen bleiben.
Frau T. forderte daraufhin ihr Geld zurück. Doch statt ihren 700 Euro bekam die Wienerin eine unerwartete Antwort retour: Das Hotel erklärte, man könne nur die Parkgebühr und Ortstaxe zurückerstatten. Verzweifelt wandte sich Frau T. daraufhin an die Arbeiterkammer. "Es war damals aufgrund des Lockdowns für Private gar nicht möglich zu verreisen. In dem Fall war es sonnenklar, dass sie ihr Geld zurückbekommen muss", erklärt Gernot Fieber vom AK-Konsumentenschutz gegenüber "Heute".
Probleme bei Rückerstattung kein Einzelfall
Weil eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, landete die Hotel-Causa sogar vor Gericht. "Erst da hat die Betroffene den vollen Betrag mit Zinsen retour bekommen." Laut Fieber handelte es sich hierbei um keinen Einzelfall. "Durch den Lockdown hatten wir immer wieder den Fall, dass Hotels die Kosten nicht erstatten wollten, weil sie es im Unternehmen halten wollten."
In den meisten Fällen, wie bei der Wienerin, hat es die Arbeiterkammer geschafft, das Geld für die Konsumenten zurückzuholen. "Es gab aber auch Fälle, wo die Leute in Übersee Urlaub gebucht hatten und dann nicht fahren konnten. Da war es nicht möglich zu intervenieren, denn den USA ist es egal, ob in Österreich gerade Lockdown ist."
Für die Wienerin hingegen ist der nächste Urlaub gesichert – vorausgesetzt es kommt kein Lockdown dazwischen…