Bei der Pressekonferenz, die für 13.00 Uhr angesetzt ist, werden nicht nur die Koalitionsparteien durch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), sondern durch Beate Meinl-Reisinger (Neos) auch eine Oppositionspartei vertreten sein. Dabei soll jener Gesetzesentwurf präsentiert werden, der noch im Laufe dieser Woche in Begutachtung gehen soll.
Wie das Gesundheitsministerium erklärte, wurde auch die Opposition ins Erstellen des Entwurfes eingebunden. Daran teilnahmen freilich nur die SPÖ und Neos. Die FPÖ lehnt eine generelle Impfpflicht bekanntlich ab. Die Sozialdemokraten würden den Entwurf zwar begrüßen, an der Pressekonferenz nehmen sie jedoch nicht teil.
Was schon fix ist: Der sogenannte "Impf-Stichtag" wird der 15. März 2022 sein – wer bis dahin keinen Eintrag im E-Impfpass hat, brennt gleich einmal 600 Euro. Darin berücksichtigt ist aber schon eine gewisse "Schonfrist", denn in Kraft treten soll das Gesetz bereits am 1. Februar 2022. Der Gesetzesentwurf dürfte drei verpflichtende Impfungen vorsehen.
Das durch die Strafen eingenommene Geld soll übrigens ins Gesundheitssystem fließen. Übrigens wird betont, dass die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht im Entwurf explizit ausgeschlossen ist.
Folgende Personen sollen von der Impfpflicht ausgenommen sein.
➤ Schwangere
➤ Genesene – für sechs Monate nach einer Corona-Infektion
➤ Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Attest nötig), die eine Impfung unmöglich machen
➤ Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Frauen, die ihr Baby bekommen haben, Teenager nach dem 14. Geburtstag und Genesene nach dem 180. Tag ihres Positiv-Tests haben bis Ende des Folgemonats Zeit, ihre erste Dosis abzuholen.