Österreich

Keine Familienfeiern – das sind die Oster-Richtlinien

Heute Redaktion
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Nachdem am Wochenende große Verwirrung um den sogenannten Oster-Erlass herrschte, klärte die Bundesregierung am Montag auf. Um den positiven Trend nicht zu gefährden, gelte es weiterhin sich diszipliniert an die Maßnahmen zu halten und zu Ostern auf Familienfeiern zu verzichten.

Am Montag präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer den Plan, um Österreich aus dem Minimalbetrieb zurückzuholen.

Schrittweise und mit Bedacht soll sich das Leben nach Ostern zumindest ein bisschen wieder normalisieren. Ab nächster Woche sperren einige Geschäfte wieder auf.

All das wird begleitet von dem Appell, dass sich die Bevölkerung über Ostern weiter an die strengen Maßnahmen hält und etwa keine Familienfeiern abhält. Gesundheitsminister Anschober betonte, dass der sogenannte Oster-Erlass, wonach man in der Wohnung fünf Menschen zusätzlich empfangen darf, zurückgenommen wird.

Ostereiersuche im kleinen Kreis

Das Osterfest wird 2020 in Österreich also erstmals ganz anders ablaufen. Keine großen Familienfeste, Osterneste werden heuer nur mit jenen Menschen gesucht, mit denen man auch zusammenlebt. Auch beim Ostereinkauf gibt es einiges zu beachten.

Der Handel bittet um zeitige Ostereinkäufe, zusätzlich gilt die Maskenpflicht. Damit nicht zu viele Kunden gleichzeitig die Supermärkte am Wochenende stürmen, um ihre Oster-Einkäufe zu erledigen, bittet beispielsweise der Rewe-Konzern, auch andere Tage zu nutzen.

Kunden sollten wenn möglich nicht unbedingt Freitag oder Samstag für den Einkauf von Osterfleisch, Pinzen, Eiern und Schokolade wählen. "Planen Sie bitte so, Ihre Einkäufe schon Anfang oder Mitte der Woche zu tätigen", heißt es bei Rewe.

Kirchgang fällt aus

Auch der Kirchgang wird in diesem Jahr zu Ostern ausfallen. Die römisch-katholische Bischofskonferenz hat für die Osterliturgie einen "Krisenplan" ausgearbeitet. Diesem zufolge soll sie heuer nur in kleiner Besetzung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefeiert werden. Die Pfarrer in den Gemeinden können mit vier Gläubigen, die nicht der Risikogruppe angehören, die Messen abhalten. Diese können dann via Livestream verfolgt werden.

Auch andere Bräuche wie etwa das Osterfeuer, die Fleischweihe oder das Ratschen sind heuer verboten. Letzteres kann zumindest im Netz oder im Radio übertragen werden. Osterspaziergänge mit Personen, mit denen man zusammenwohnt sind nach wie vor erlaubt. Die Bundesgärten (wie z.B. der Augarten oder Schönbrunn) bleiben bis zum Ostermontag geschlossen. Sie öffnen am 14. April. Dabei soll es strenge Einlass- und Abstandskontrollen geben.

Ausgangsbeschränkungen bis Ende April

Das Verbot von Familienfeiern wird laut Kanzler Kurz nicht von der Polizei kontrolliert. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis mindestens Ende April in Kraft. Diese werden hingegen rigoros kontrolliert.

Es gebe weiterhin nur vier Gründe, das Haus oder die Wohnung zu verlassen, nämlich um zum Arbeitsplatz zu gelangen, einkaufen zu gehen, anderen zu helfen oder für kurze Bewegung im Freien.

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