Österreich
Keine Geständnisse trotz belastender DNA-Spuren
Die zwei Angeklagten im Prozess um einen brutalen Doppelmord in einer Meidlinger Wohnung haben sich" nicht schuldig" bekannt. Den beiden Männern wird vorgeworfen, am 22. Juni 2012 die 88 Jahre alte Stephanie V. und ihre Heimhelferin Halina H. (54) in der Wohnung der betagten Frau erstochen und die Leichen zur Beseitigung allfälliger Spuren angezündet zu haben.
Die zwei Angeklagten im Prozess um einen brutalen Doppelmord in einer Meidlinger Wohnung haben sich "nicht schuldig" bekannt. Den beiden Männern wird vorgeworfen, am 22. Juni 2012 die 88 Jahre alte Stephanie V. und ihre Heimhelferin Halina H. (54) in der Wohnung der betagten Frau erstochen und die Leichen zur Beseitigung allfälliger Spuren angezündet zu haben.
Die Angeklagten Andreas B. (47) und Martin Sch. (35) beteuerten, sie hätten sich nicht am Tatort - einer Gemeindebau-Anlage in der Böckhgasse - befunden. DNA-Ergebnisse, die die Angeklagten belasten, ließen diese und ihre Verteidiger Normann Hofstätter und Marcus Januschke nicht als Schuldbeweise gelten. Die Täterschaft sei "komplett ausgeschlossen", sagte Januschke.
Zigarettenstummel mit DNA-Spuren
Am Gang im Eingangsbereich der Wohnung hatte die Polizei einen Zigarettenstummel entdeckt, auf dem sich DNA-Spuren des 16-fach vorbestraften Andreas B. fanden. "Das muss jemand hing'haut haben", nahm der 47-Jährige dazu Stellung.
Er sei starker Raucher, habe 40 Zigaretten täglich verbraucht. Ein Unbekannter müsse irgendwann einen Stummel eingesteckt und am Tatort hinterlassen haben, um eine falsche Spur zu legen. Auf die Frage, wem er so etwas zutraue, erwiderte der Mann, der bereits zehn Jahre wegen zweier Raubüberfälle im Gefängnis verbracht hat: "Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich hab' keine Feinde."
Jeans und Gürtel mit Blutspritzern
Auch Martin Sch. wird von "Kommissar DNA" belastet. Nach seiner Festnahme fanden Beamte bei einer Hausdurchsuchung eine Jeans und einen Gürtel mit Blutspuren der getöteten Heimhelferin. Der 35-Jährige erklärte das nun damit, der Täter müsse sich unter den Gästen seines Stammlokals befinden.
Der Unbekannte habe offensichtlich seine Kleidung mit dem fremden Blut verunreinigt und dieses bei einer Begegnung im Lokal an ihm "abgerieben": "Man hat sich dort immer innig gegrüßt. Umarmt, Bussi links, Bussi rechts. Ich hab' mit vielen Leuten Kontakt gehabt." "Am Gürtel?" zeigte sich die Richterin verwundert.
Tod durch 19 Messerstiche
Die Heimhelferin Halina H. wollte gegen 11.30 Uhr nach getaner Arbeit die Wohnung der 88-jährigen Stephanie V. verlassen, als sie laut Anklage unmittelbar nach dem Öffnen der Tür von den draußen wartenden Männern attackiert wurde. Ein Faustschlag brach ihr die Nase. Insgesamt 19 Messerstiche, teils mit äußerster Wucht geführt, trafen die Frau.
Als sie zu Boden stürzte, wurde sie noch mit Fußtritten und Schlägen traktiert. Stephanie V. hatte ebenfalls keine Überlebenschance. Sie wurde laut Anklage vom zweiten Angreifer in der Küche mit 14 Messerstichen niedergestreckt.