Österreich

Keine Jagd auf eigenem Grund

Heute Redaktion
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Mehrere Monate wartete Tobias A. (36) aus Mödling auf eine Antwort von der Bezirkshauptmannschaft. Jetzt wurde sein Antrag auf Jagdfreistellung im eigenen Waldstück abgelehnt.

Der Grund: In Niederösterreich muss zwangsbejagt werden, es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein diesbezügliches Verbot. "Das Ergebnis war leider zu erwarten", erklärt der Familienvater.

Einschüchtern lässt er sich von der Absage, die ihm in einem formlosen Schreiben übermittelt wurde, aber nicht: "Wir haben einen Bescheid eingefordert, um offiziell Einspruch erheben zu können. Unser Ziel ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", so Tobias A.

Hoffnung schöpft der Mödlinger aus einem Präzedenzfall aus Deutschland aus dem Jahr 2012: Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass Grundbesitzer die Zwangsbejagung aus ethischen Gründen verbieten dürfen.