Österreich

Keine Maske getragen – Lehrerin kämpft gegen Entlassung

Eine Sonderschul-Lehrerin trug keine Maske, verbreitete wirre Corona-Theorien. Sie wurde entlassen und kämpft nun rechtlich dagegen an.

Christine Ziechert
Die 64-Jährige trug in der Klasse keine Maske, verbreitete wirre Verschwörungstheorien (Symbolbild).
Die 64-Jährige trug in der Klasse keine Maske, verbreitete wirre Verschwörungstheorien (Symbolbild).
Getty Images

"Das ist alles nur Angstmache", "Die Zahlen stimmen nicht, sind gefälscht von der Regierung" oder "Wir dürfen nicht alles glauben, was gesagt wird": Mit diesen und anderen Aussagen ab November 2020 zur Corona-Pandemie sorgte eine Wiener Sonderschul-Pädagogin für Verwirrung bei ihren großteils geistig beeinträchtigten Schülern. 

Wie die "Presse" berichtet, verbreitete die heute 64-Jährige auch im einschlägigen Medium "Media Rebell" ihre Verschwörungstheorien, etwa "Das Coronavirus wird durch die 5G-Funkmasten übertragen." Damit nicht genug, trug die Integrationslehrerin keine Maske im Unterricht und forderte auch die Kinder dazu auf.

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    Denise Auer, Helmut Graf
    "Wenn man die Maske länger als zehn Minuten trägt, kann man einen Gehirnschaden erleiden, weil man zu viel CO2 einatmet" - entlassene Pädagogin

    Sie begründete dies u.a. damit, dass mit Maske keine – vor allem auf Mimik basierende – Kommunikation mit den Schülern möglich sei. "Wenn man die Maske länger als zehn Minuten trägt, kann man einen Gehirnschaden erleiden, weil man zu viel CO2 einatmet", erklärte sie zudem im Klassenzimmer. 

    Da sich die Pädagogin trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Schulleitung und auch der Bildungsdirektion weigerte, einen MNS zu tragen, wurde die Disziplinarkommission eingeschaltet. Diese hielt die Lehrerin nicht länger für tragbar, sie wurde entlassen.

    Gericht reduzierte Strafe auf zwei Monatsgehälter

    Die 64-Jährige legte daraufhin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Wien ein – mit Erfolg: Das Gericht würdigte, dass die Frau überzeugt gewesen sei, auf ihre Weise besser ihren Pflichten gegenüber den Kindern nachkommen zu können. Den Pflichtverletzungen stünden der bisher ordentliche Lebenswandel und die Tatbegehung aus achtenswerten Motiven gegenüber. Folglich sei eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen schuld- und tatangemessen, so die "Presse".

    Damit war die Causa aber noch nicht erledigt: Laut Verwaltungsgerichtshof wurde die Strafe zu Unrecht auf zwei Monatsgehälter reduziert. Weisungen seien zu befolgen, die damalige Maskenpflicht sei auch vom Verfassungsgerichtshof als legitimes Mittel erkannt worden, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Außerdem könne das Verbreiten völlig aus der Luft gegriffener Unwahrheiten nicht als eine "andere Sicht der Dinge" relativiert werden. Das Landesverwaltungsgericht muss daher nun eine neue Entscheidung treffen.