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"Keine Prüfung in dem Outfit" – Schülerin diskriminiert

Weil er die Kleidung der Schülerin Noémie als unangebracht empfand, musste diese kurz vor ihrer Abschlussprüfung noch das Outfit wechseln.

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Eine Schülerin wurde gezwungen sich vor der Prüfung umzuziehen. Sonst hätte sie nicht teilnehmen dürfen.
Eine Schülerin wurde gezwungen sich vor der Prüfung umzuziehen. Sonst hätte sie nicht teilnehmen dürfen.
Getty Images (Symbolbild)

In der französischen Stadt Saint-Omer sorgte ein Bekleidungsverbot für Aufsehen. So wurde am Mittwoch ein Mädchen gezwungen, sich umzuziehen, um an der Abiturprüfung teilnehmen zu können, wie die Zeitung "la voix du nord" berichtet. Grund dafür war die als unanständig empfundene Kleidung der Schülerin namens Noémie.

Es gibt kein Gesetz

Eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung sei die Schülerin dazu aufgefordert worden. Auf einem Foto ist die Schülerin mit schwarzen Hotpants und zerrissenen Netzstrümpfen zu sehen. "Hatte der Schulleiter wirklich das Recht, sie zu bitten, sich umzuziehen?", fragt die Zeitung.

Empörung

Auch mehrere Leserinnen und Leser sollen auf den Fall reagiert haben und sind empört. Gleichzeitig fragen sich viele Leute, wer überhaupt das letzte Wort hat, wenn es um Bekleidungsregeln in der Schule geht. Dabei ist die Antwort gar nicht so einfach. So gibt es keinen Gesetzestext, der sich mit dieser Frage befasst, schreibt "la voix du monde".

Religionszugehörigkeit

Einzig verboten sei es, seine Religionszugehörigkeit demonstrativ zu zeigen. Ansonsten liege es in der Verantwortung des jeweiligen Schulleiters, gemeinsam mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft eine eigene Hausordnung zu erstellen. Jedoch dürfe die Hausordnung nicht die persönlichen Freiheiten der Schülerinnen und Schüler einschränken. So lasse sich in Frankreich beispielsweise das Tragen von kurzen T-Shirts und Miniröcken nicht prinzipiell verbieten.

Verbot von spezifischer Kleidung nicht möglich

Auch in der Schweiz lösen die Bekleidungsregeln in Schulen immer wieder hitzige Debatten aus. So war es an einer Schule in Gampel letztes Jahr genau zu einem solchen Verbot spezifischer Kleidungsstücke gekommen.

Das Tragen von Leggings, Hotpants und rückenfreien Tops ist an der dortigen Orientierungsschule gemäß Schulordnung nicht mehr erlaubt. Im Kanton Basel-Landschaft reagierte die Bildungsdirektion im Gegensatz dazu auf zu strikte Kleidervorschriften und verbot zu strenge Richtlinien an Schulen. So findet auch hier ein Tauziehen zwischen Schülerinnen und Schülern, den Hausordnungen und den jeweiligen kantonalen Vorschriften statt.

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