Niederösterreich
Statt Schule wurde Bub aus NÖ in Bordell unterrichtet
Eine 40-Jährige hatte ihren Sohn (damals 6) 2 Jahre nicht in die Schule geschickt, flüchtete nach Tschechien und unterrichtete den Sohn im Bordell.
Ein nicht alltäglicher Fall eines Buben aus Niederösterreich beschäftigte heute das Landesgericht Krems.
Der 2012 geborene Samuel (Name geändert) wurde eigentlich mit dem Jahr 2018 schulpflichtig, sollte im Waldviertel die Schulbank drücken. Jedoch soll es die Mutter laut Anklageschrift verabsäumt haben, ihren Sohn in die Schule zu schicken oder geordnet daheim zu unterrichten. Angeblich wollte sie ihr Kind schützen, ihr Ex-Mann (54) und Vater des Sohnes dürfte ohnedies ein gewisses Obrigkeitsproblem gehabt haben.
Flucht ins Ausland
Noch bevor das Kind Taferlklassler wurde, flüchtete die Mutter mit dem 54-jährigen Vater nach Deutschland. Über Bulgarien kam die Mutter nach Tschechien. In Tschechien lebte die Mutter in einem Bordell, unterrichtete ihr Kind im Bordell im Heimunterricht. "Ich habe den Bub immer unterrichtet. In Österreich habe ich mir Bücher einer Schule ausgeborgt und sonst setzte ich aufs Internet", so die Angeklagte. Die Familie sei halt ständig auf Reisen gewesen. Die Abneigung gegen Schulen konnte die Mutter nicht wirklich erklären.
Bub bellte
Der Sohn soll schon vor dem verpflichtenden Schuleintritt im Jahr 2018 auffällig gewesen sein. Der Bub soll laut Zeugen (von der BH) mehr gebellt, als gesprochen haben. Nach der Abnahme des Kindes kam der Kleine in ein Krisenzentrum in Allentsteig, ist jetzt in einer sonderpädagogischen Einrichtung untergebracht.
Laut Gutachterin geht der Bub nun in die zweite statt vierte Klasse und holt auf. Das Problem soll allerdings nicht der Intellekt des Buben, sondern dessen Sozialverhalten sein. Der Ex-Mann der Angeklagten, der sich beim Prozess als "Chauffeur" vorgestellt hatte, war übrigens nicht angeklagt. 2019 wurde beim Kind ADHS diagnostiziert, außerdem Legasthenie festgestellt.
Bedingte Haft
Die Mutter wurde schließlich zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen Quälens und Vernachlässigen unmündiger, jüngerer und wehrloser Personen verurteilt (nicht rechtskräftig).