Österreich
Keine Strafe für Parken im Park- und Halteverbot
Interessantes Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofes in OÖ. Ein Mann hatte gegen eine Parkstrafe in Linz berufen und bekam nun recht.
Es klingt kurios, aber alles rechtens: Ein Falschparker, der in Linz im Halte- und Parkverbot stand, bekam einen Strafzettel, weil er keinen Parkschein hatte. Er legte Beschwerde ein – und bekam Recht.
Und das war passiert:
Die Parkraumüberwacher (der Ordnungsdienst( der Stadt Linz hatten ihm einen Strafzettel ausgestellt, weil der Falschparker (er stand im Halte- und Parkverbot) keinen Parkschein hatte.
Der Mann wollte das nicht hinnehmen, argumentierte damit, dass er zwar falsch parkte, aber nicht auf die Idee gekommen wäre, dass er einen Parkschein benötigen würde.
Kein Parkzettel im Parkverbot
Mit der Begründung, der Parkschein hätte ihn „nicht vor einer allfälligen Bestrafung durch die Polizei schützen können", legte der Autofahrer dann Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.
Und das kam zum Ergebnis, dass der Strafzettel zurückgezogen werden muss. Begründung: „Für das Abstellen eines Fahrzeugs im Halteverbots-Bereich kann keine Parkgebühr entstehen, weil dieser Bereich nicht von der Kurzparkzonenregelung umfasst ist", so das Gericht.
Die Stadt Linz kann gegen diese Entscheidung nun noch innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen.