Österreich

Keine Strafe: OGH-Freispruch für Kinderarzt

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof hat am Montag das Urteil eines Wiener Kinderarztes wegen Amtsmissbrauchs gekippt. Der Mediziner stand in Verdacht, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht fachgerecht durchgeführt zu haben. Der Mann geht straffrei aus.

wegen Amtsmissbrauchs gekippt. Der Mediziner stand in Verdacht, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht fachgerecht durchgeführt zu haben. Der Mann geht straffrei aus.

Dem 70-Jährigen war vorgeworfen worden, 2010 bei drei Kindern keinerlei Auffälligkeiten vermerkt zu haben, obwohl diese erhebliche Entwicklungsmängel aufwiesen.

Im Dezember 2013 erfolgte der - nicht rechtskräftige - Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs, der Mediziner wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Gegen den Richterspruch hatte der 70-Jährige, der die Anschuldigungen stets zurückwies, mithilfe seines Anwaltes Wolfgang Mekis Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, dem nun stattgegeben wurde.

Sind Ärzte Amtsträger?

Die entscheidende Frage für den OGH war, ob man Ärzte als Amtsträger einstufen kann. Die Diskussion würde zur Zeit in Deutschland geführt, sagte OGH-Präsident Eckart Ratz, der den Vorsitz führte. Der Mediziner war als Vertragspartner der Krankenkasse tätig, die Leute seien zu ihm "hingegangen, haben gesagt 'machen Sie' und er hat gemacht", so der OGH-Präsident. Der OGH kam zu dem Schluss, das inkriminierte Geschehen sei kein Akt der Hoheitsverwaltung gewesen.

Der Mann wurde angezeigt, nachdem im Jahr 2011 im Straflandesgericht ein Verfahren gegen eine damals 24 Jahre alte Mutter von insgesamt vier Kindern, ihren Ehemann und ihre Großmutter geführt wurde. Dem Paar waren auf Veranlassung des Jugendamtes im Jänner 2011 die Kinder abgenommen worden. Der Älteste - ein damals vier Jahre alter Bub - konnte zu diesem Zeitpunkt nicht gehen und nicht einmal ohne fremde Hilfe stehen. Mit den jüngeren Geschwistern kommunizierte der Kleine über Kratzen, da er sich sprachlich nicht verständlich machen konnte.

Arzt ordiniert nicht mehr

Der 70-Jährige ist mittlerweile nicht mehr als Arzt tätig. Unabhängig von den strafrechtlichen Vorwürfen hatte die Ärztekammer eine Prüfung gegen den 70-Jährigen eingeleitet, weil Patientenbeschwerden Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung für den Arztberuf nährten. Daraufhin legte der Arzt den Kassen-Vertrag zurück und schloss seine Ordination.