Österreich
Keine Strafminderung für bestialischen Mord
Es bleibt bei 19 Jahren Haft für einen 45-jährigen Kroaten, der vor 21 Jahren eine junge Kellnerin in Linz ermordet hat. Das Oberlandesgericht Linz hat seiner Berufung gegen das Strafausmaß in einer Verhandlung Mittwochnachmittag nicht stattgegeben. Der Berufungssenat sah die vom Landesgericht im Juni verhängte Strafe als angemessen für eine brutale Tat, die aus nichtigem Anlass verübt worden sei.
Laut Aktenlage hat die 19-jährige Beschäftigte in dem Wettlokal in Linz im März 1992 den Kroaten nur aufgefordert, zur Sperrstunde zu gehen. Da rastete der Mann aus. Er nahm eine Bierflasche und hieb ihr damit auf den Kopf. Er schlug sie solange, bis sie bewusstlos war. Danach durchtrennte er ihr die Halsschlagader. Sie verblutete innerhalb kurzer Zeit. Dann nahm er seinem Opfer auch noch den Schmuck ab, um ihn später zu verkaufen. Er entkleidete die Tote und missbrauchte ihren Körper.
Die Polizei ermittelte lange und umfassend, fand aber zunächst keine Spur, die zur Ausforschung des Täters führte. Dieser übersiedelte rund zwei Jahre später nach Kroatien und wäre unbehelligt geblieben, wenn er nicht später in einen Benzindiebstahl in Frankreich verwickelt gewesen wäre. Damals wurde er zwar nicht verurteilt, sondern nur ausgewiesen, aber seine Fingerabdrücke waren nun im Polizeicomputer gespeichert. Im Zuge eines Routineabgleichs kamen die österreichischen Ermittler auf ihn. Er wurde kurz nach Weihnachten 2012 in Slowenien festgenommen und im Jänner an Österreich ausgeliefert.
Vor Gericht war er geständig. Zu seiner Verteidigung führte er eine Traumatisierung bei seiner Teilnahme am Jugoslawienkrieg an und dass er die Tat unter Alkoholeinfluss verübt habe. Er sei zuvor nie aggressiv gewesen. Das war aber für das Gericht aber kein ausreichender Entschuldigungsgrund.