Eltern vor Gericht

Keine Therapie: 14-Jährige starb qualvoll an Krebs

Das Mädchen litt an einem aggressiven Tumor, lehnte laut den Eltern eine Chemotherapie ab. Im Februar 2023 starb die 14-Jährige.

Österreich Heute
Keine Therapie: 14-Jährige starb qualvoll an Krebs
Die Eltern mussten sich wegen Quälens einer minderjährigen Person vor Gericht verantworten.
NINA TÖCHTERLE-KAINZ / APA / picturedesk.com

Ein erschütternder Fall wird vor dem Landesgericht Klagenfurt verhandelt: Eine erst 14-Jährige starb qualvoll im Februar 2023 an einem aggressiven Tumor – laut den Eltern lehnte das Mädchen eine Therapie ab. Das Paar muss sich nun wegen Quälens bzw. Vernachlässigens einer minderjährigen, jüngeren oder wehrlosen Person verantworten. 

2022 litt die Jugendliche zunächst unter einer Schwellung ohne Schmerzen. Die Eltern veranlassten im Oktober 2022 daher Untersuchungen bei Privatärzten: "Dort wurde die Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert und eine Biopsie vorgeschlagen", erklärte der Anwalt der Eltern, Alexander Todor-Kostic der "Kleinen Zeitung".

Die Eltern haben mit ihrer Tochter alle Möglichkeiten besprochen und ihr auch die schulmedizinische Behandlung aufgezeigt
Alexander Todor-Kostic
Anwalt der angeklagten Eltern

Nach der Untersuchung des Gewebes hätte es zur Chemotherapie samt Bestrahlungen kommen sollen. Da der Tumor bereits stark mit dem Knochen verwachsen war, wäre laut Todor-Kostic erst nach dem Schrumpfen des bösartigen Gewebes eine Operation möglich gewesen.

"Die Eltern haben mit ihrer damals mündigen Tochter, die sehr intelligent, willensstark und ihrem Alter deutlich voraus war, alle Möglichkeiten besprochen und ihr auch die schulmedizinische Behandlung aufgezeigt", so Todor-Kostic. Das Mädchen soll sich aber gegen eine Behandlung entschieden haben. Die Eltern bekannten sich daher vor Gericht nicht schuldig.

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    Leserreporter

    Mädchen litt unter starken Schmerzen

    "Das verstorbene Mädchen war zum Zeitpunkt des Erhalts der Krebsdiagnose bereits mündig und wies den Reifegrad einer zumindest 16-jährigen Jugendlichen auf. Sie durfte daher nach der aktuellen Rechtslage über die Art ihrer Heilbehandlung selbst entscheiden, da sie auch geistig völlig klar war", meinte Todor-Kostic vor Gericht.

    Doch der Zustand des Mädchens verschlechterte sich rapide: "Trotz Geschwulstbildungen an Hals und Brust, Schluckbeschwerden, einem Gewichtsverlust von 20 Kilogramm, starken Schmerzen, einer inkompletten Lähmung beider Beine und schließlich einer schweren Atemnot" hätten es die Eltern unterlassen, "ihr die notwendige schulmedizinische Behandlung zukommen zu lassen", lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Am 23. Februar kam die 14-Jährige ins Klinikum Graz, wenige Tage später starb sie.

    Zuerst dachten wir, die Eltern sind einem Scharlatan aufgesessen
    Ines Küttler
    Staatsanwältin Landesgericht Klagenfurt

    Nach Ansicht der Ärzte wurde der Tumor falsch bzw. nicht rechtzeitig behandelt. Das Klinikum erstattete daher Anzeige gegen die Eltern. Im Prozess muss nun geklärt werden, ob das Mädchen schulmedizinisch aufgeklärt und ihr die Alternativen (Therapie oder Tod) dargelegt wurden. Auch, ob die Jugendliche in ihrem Zustand entscheidungs- und urteilsfähig war, muss entschieden werden. 

    Auch vier Ärzte und Energetiker (zwei davon Schulmediziner) gerieten ins Visier der Staatsanwaltschaft: "Zuerst dachten wir, die Eltern sind einem Scharlatan aufgesessen", sagte Staatsanwältin Ines Küttler laut der "Kleinen Zeitung". Doch die "Heiler" hatten den Eltern dringend empfohlen, ein Krankenhaus aufzusuchen. Den Eltern droht nun bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess wurde vertagt, am 15. Mai geht es weiter.

    Auf den Punkt gebracht

    • Vor Gericht wird der Fall einer 14-Jährigen, die an Krebs starb, verhandelt, wobei die Eltern sich verantworten müssen, weil sie ihrem Kind die notwendige schulmedizinische Behandlung verweigert haben sollen
    • Obwohl das Mädchen eine Therapie abgelehnt haben soll, wird geprüft, ob sie über die Konsequenzen aufgeklärt wurde und ob sie in ihrem Zustand entscheidungsfähig war
    • Zudem gerieten auch Ärzte und Energetiker in den Fokus der Staatsanwaltschaft
    red
    Akt.