Österreich

Keine Vergewaltigung, aber 4 Jahre Haft für Mann

Heute Redaktion
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Der Angeklagte (r.)
Der Angeklagte (r.)
Bild: salpa

Wegen Vergewaltigung und anderer Delikte musste ein 42-jähriger Deutscher in Wr. Neustadt vor Gericht. Der Vorwurf der Vergewaltigung hielt nicht, dennoch: 4 Jahre Haft (nicht rechtskräftig).

Wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung und anderer Delikte musste ein 42-Jähriger heute in Wr. Neustadt auf die Anklagebank.

Seine Ex-Bekannte bzw. Ex-Partnerin hatte den 42-Jährigen der dreifachen Vergewaltigung in Baden beschuldigt. Die beiden hatten sich in der Badener Therme kennengelernt, nach zwei Monaten hatte er ihren Schlüssel, immer wieder kam es zu Treffen und angeblich (wechselseitig) brenzlichen Situationen.

Vergewaltigung hielt nicht

Vor Gericht in Wr. Neustadt erzählte der 42-Jährige von seiner Drogenvergangenheit, betonte aber, neun Jahre clean gewesen zu sein. "Jetzt aber nicht, ich hatte danach einen Rückfall", so der Angeklagte. Der Angeklagte soll auch ein Tablett gestohlen haben und über 10.000 Euro durch Diebstahl und Betrug ergaunert haben.

Beim Prozess wurde der Deutsche vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, aber wegen zahlreicher anderer Delikte (wie gewerbsmäßiger Diebstahl durch Einbruch, Urkundenunterdrückung, Entfremdung von Zahlungsmittel, Betrug, betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauches, Sachbeschädigung) zu vier Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). (Lie)