Keine Zusatzarbeit im Betrieb neben Schule

AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.Bild: AK Niederösterreich/Vyhnalek

Samuel W. (16) macht eine Lehre. Eines aber stört ihn: „Ich bin von Montag bis Freitag in der Berufsschule. Am Samstag soll ich auch noch arbeiten. Muss ich das wirklich?"

Diese Sorge können die ExpertInnen der AK Niederösterreich dem jungen Mann nehmen, denn die gesetzliche Lage ist klar: „Berufsschulzeit ist als Arbeitszeit zu werten."

Verbringt der zukünftige Einzelhandelskaufmann seine vorgeschriebene Arbeitszeit also in der Berufsschule, darf er nicht noch dazu im Betrieb eingeteilt werden. Zusätzliche Stunden würden als Überstunden gelten – diese sind minderjährigen Lehrlingen nicht erlaubt.

„Bei allen Fragen rund um die Lehrausbildung helfen die ExpertInnen von AK Young gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK Young ist die Jugendschiene der AK Niederösterreich und widmet sich speziell den Anliegen junger Menschen bis 24 Jahre. Die AK Young-Hotline ist unter der Tel. 057171-22 000 zu erreichen.

(red)

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