Österreich

Keiner will an Tod nach Routine-OP Schuld sein

Heute Redaktion
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Im Zusammenhang mit dem Tod der 23-jährigen Kirstin haben sich am Montag im Straflandesgericht zwei Ärzte und das nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) mitangeklagte Spital "nicht schuldig" bekannt. Die Frau war am 29. November 2008 im Krankenhaus Göttlicher Heiland in Wien-Hernals nach einer Routine-Operation an den Folgen einer medikamentösen Atemdepression gestorben.

Im Zusammenhang mit    haben sich am Montag im Straflandesgericht zwei Ärzte und das nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) mitangeklagte Spital "nicht schuldig" bekannt. Die Frau war am 29. November 2008 im Krankenhaus Göttlicher Heiland in Wien-Hernals nach einer Routine-Operation an den Folgen einer medikamentösen Atemdepression gestorben.

Die Anklage legt dem Operateur - einem Facharzt für Orthopädie -, einem Turnusarzt und dem Spitalserhalter fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zur Last. Die 23-Jährige hatte sich nach dem Abschluss eines Wirtschaftsstudiums ihre schmerzhaften Plattfüße operieren lassen. Die OP - laut dem angeklagten Orthopäden "keine große Sache" - verlief ohne Komplikationen. Die junge Frau klagte allerdings im Aufwachraum und später auf der Station über starke Schmerzen.

Sie bekam daraufhin von einem Turnusarzt weiter Schmerzmittel verabreicht, obwohl sie bereits erhebliche Mengen an Voltaren, Dipidolor, Perfalagan und Gewacalm erhalten hatte. Für die Intensivmedizinerin Sylvia Fitzal, die ein Gutachten erstellt hat, ist klar, dass "das pharmakologische und klinische Wissen über eine effiziente Schmerztherapie bei beiden zuständigen Abteilungen nicht vorhanden war".

"Ein lächerlicher Vorwurf"

Dem Operateur lastet die Anklagebehörde an, die Verabreichung von Dipidolor angeordnet zu haben, ohne sich zu informieren, inwieweit diese bereits Schmerzmittel bekommen hatte. "Ein lächerlicher Vorwurf. Ich weiß nicht, wer auf die Idee kommt, so einen Vorwurf zu erheben. Da dürften die Recherchen nicht sehr genau gewesen sein", hielt dieser nun vor Richterin Andrea Philipp dagegen. Schmerz sei "etwas ganz Individuelles", erläuterte der Mediziner. Für ihn sei "keine Gefahr vorhanden gewesen". Er habe den Gips aufgedehnt. Mehr Handlungsbedarf habe er nicht gesehen: "Sie war normal und hat Schmerzen gehabt."

Dem Turnusarzt kreidete die Staatsanwältin an, es in weiterer Folge unterlassen zu haben, den Schmerzen nachzugehen und die Frau persönlich und eingehend zu untersuchen. Er habe sie stattdessen weiter mit Medikamenten versorgt, ohne einen Oberarzt beizuziehen und die Überwachung der Patientin mittels Monitor oder Pulsoximeter zu veranlassen.

Den beiden angeklagten Ärzten drohen im Fall von Schuldsprüchen bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Ein Urteil wird für Dienstag erwartet.

Johannes Steinhart, ärztlicher Leiter und Geschäftsführer des nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) mitangeklagten Krankenhauses Göttlicher Heiland, drückte den Eltern der verstorbenen Patientin in seiner Einvernahme zunächst sein Beileid aus. "Für uns war das ganz katastrophal", meinte er zum Ableben der 23-Jährigen, das man "mit ganz fürchterlicher Bestürzung" zur Kenntnis habe nehmen müssen.