Salzburg
Kellner sollten mit Corona arbeiten – Haft für Wirt
Ein Lungauer Gastronom forderte seine Angestellten auf, trotz Covid-Erkrankung weiterzuarbeiten – drei Monate Haft auf Bewährung.
Im Fall um ein Après-Ski-Lokal in Salzburg setzte es nun ein Urteil: Der Betreiber fasste wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten drei Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie berichtet, hatte ein Kellner schwere Anschuldigungen gegen seinen damaligen Chef erhoben. Er sagte am Donnerstag aus, dass er damals CoV-positiv gewesen sei, ebenso andere Mitarbeiter. Doch der Lokalchef habe gesagt, zuzusperren würde 100.000 Euro Umsatzentgang bedeuten und es sei besser, alle seien still, dann wäre es in ein paar Tagen vorbei.
Richterin glaubte Kellner
Der verurteilte Gastronom stritt ab, dies gesagt zu haben. Er habe dem betroffenen Kellner nahegelegt, zu Hause zu bleiben und sein Lokal sowieso zehn Tage lang zugesperrt. Doch laut "ORF" glaubte ihm die zuständige Richterin nicht – der Kellner habe sicher nicht alles nur erfunden.
Nach dem damaligen Krankheitsfall in diesem Apres-Ski-Lokal gab es einen öffentlichen Aufruf der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg an Gäste und schließlich 15 Krankheitsfälle.