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Kesha: Anwälte legen Berufung ein

Heute Redaktion
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Vor einigen Wochen war Kesha (29) gegen ihren Produzenten vor Gericht gezogen. Sie hatte behauptet, jahrelang von Dr. Luke missbraucht worden zu sein und bat, von ihrem Vertrag mit ihm entbunden zu werden. Der Angeklagte hatte jedoch alles abgestritten - und ihm wurde recht gegeben. Nun legt die Sängerin Berufung ein.

Vor einigen Wochen war (29) gegen ihren Produzenten vor Gericht gezogen. Sie hatte behauptet, jahrelang von Dr. Luke missbraucht worden zu sein und bat, von ihrem Vertrag mit ihm entbunden zu werden. Der Angeklagte hatte jedoch alles abgestritten - und ihm wurde recht gegeben. Nun legt die Sängerin Berufung ein.

Das Urteil des Gerichts lautete, dass Kesha in ihrem Vertrag bleiben müsse. Das will die Sängerin aber nicht hinnehmen und hat gegen das Urteil nun Berufung eingelegt.

In einem offiziellen Schreiben ihrer Anwälte heißt es: "Die Gerichtsentscheidung besagt, dass Kesha weiterhin für Dr. Lukes Firma arbeitet, angeblich ohne dessen Einfluss. Das ist Sklaverei. Das ist unmöglich. Kesha hat Statements eingereicht von Kollegen aus dem Musikbusiness, die zusammen über 100 Jahre Erfahrung in dem Bereich haben. Jeder stimmt überein, dass der Stern eines jungen Künstlers sofort erlischt, wenn man den entscheidenden Moment verpasst."

Diesen Moment will Kesha nicht verpassen und somit so schnell wie möglich wieder an neuer Musik arbeiten - allerdings nicht unter diesen Bedingungen.

Während sie vom Richter keine Unterstützung bekam, kann sie sich derer von ihren Kolleginnen sicher sein, denn bereits Lady Gaga, Taylor Swift und Adele bekannten sich öffentlich zu der Musikerin.