Österreich

KG-Taferl: Jetzt geht Ping Pong-Spiel wieder los

Nach der Bitte Klosterneuburgs um eine Gesetzesänderung, spielt das Verkehrsministerium den Ball wieder zurück zum Land.

Heute Redaktion
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Die Forderung nach einem eigenen Kfz-Kennzeichen für Klosterneuburg wird von der Kurzgeschichte zum Roman. Wie berichtet, bat VP-Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager Verkehrsminister Norbert Hofer (FP) um eine Gesetzesänderung, nachdem er das grundsätzliche Okay von nö. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zum Taferl bekommen hatte.

Das Verkehrsministerium spielt den Ball nun aber auf "Heute"-Anfrage wieder zum Land zurück. "Das BMVIT (Anm.: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) kann nur für bestehende Behörden die Bezeichnung der Behörde im Auto-Kennzeichen festlegen. Die jeweiligen Behörden und deren Zuständigkeitsbereiche werden in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften des Landes NÖ festgelegt. In den Vorschriften des Landes Niederösterreich wurde nach Auflösung des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung nichts Derartiges für Klosterneuburg vorgesehen, sondern ausdrücklich die Zugehörigkeit von Klosterneuburg zum Verwaltungsbezirk Tulln festgelegt. Daher kann das BMVIT keine eigene Bezeichnung für Klosterneuburg schaffen."

Man könne also nur ein Kennzeichen installieren, wenn es eine eigene Behörde gibt, beispielsweise – so wie von Schmuckenschlager vorgeschlagen – eine politische Expositur.

Die Antwort aus NÖ: Stimmt nicht! Außerdem sei die Installation einer weiteren Behörde, nachdem man durch die Auflösung des Bezirkes bezwecken wollte, die Verwaltung zu verschlanken, eher kontraproduktiv.

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"Es gibt zwei Möglichkeiten für ein Klosterneuburger Nummerntaferl. Die eine ist die Einrichtung einer Expositur, die andere ist eine gesetzliche Klarstellung durch das Ministerium. Die gesetzliche Klarstellung wäre die beste und einfachste Lösung. Denn für den Bürger wäre es nicht verständlich, nach einer Verwaltungsreform wieder eine zusätzliche Behördenstruktur einzurichten, wenn dasselbe Ziel mit einer gesetzlichen Klarstellung durch das Ministerium erreicht werden kann", heißt es auf "Heute"-Anfrage.

To be continued ...

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