Urteil ist historisch

KI-Hammer! Suno verliert tatsächlich vor Gericht

Das könnte die KI-Musikwelt nachhaltig verändern. Die GEMA hat vor dem Landgericht München einen Sieg gegen das KI-Musikunternehmen Suno errungen.
Heute Entertainment
31.07.2026, 11:19
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Das Gericht gab der Verwertungsgesellschaft am Freitag in nahezu allen Punkten Recht – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die gesamte Branche.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Suno urheberrechtlich geschützte Musik ohne Erlaubnis zum Training seiner Künstlichen Intelligenz verwenden durfte. Die Antwort der 42. Zivilkammer fiel deutlich aus: Nach Auffassung des Gerichts wurden durch das Training des Modells sowie die spätere Ausgabe von Musikstücken Urheberrechte verletzt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Es könnte ein Grundsatzurteil sein

Konkret ging es unter anderem um bekannte Titel wie "Atemlos durch die Nacht", "Forever Young" und "Mambo No. 5". Nach Darstellung der GEMA seien diese Werke im KI-Modell dauerhaft gespeichert worden und könnten durch einfache Texteingaben in nahezu identischer Form wiedergegeben werden.

Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager folgte dieser Argumentation. Zudem erklärte das Gericht, es sei unstrittig, dass Suno die Werke zum Training seines Modells verwendet habe. Nach den Feststellungen der Kammer sollen die Musikstücke dabei per sogenanntem "Stream-Ripping" heruntergeladen worden sein.

Mit dem Urteil muss Suno der GEMA nun Auskunft über die Nutzung der Werke erteilen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass dem Unternehmen grundsätzlich Schadensersatz drohen kann. Über die konkrete Höhe müsste allerdings in weiteren Schritten entschieden werden.

Für Suno ist das ein empfindlicher Rückschlag. Das Unternehmen gehört zu den bekanntesten Anbietern von KI-Musikgeneratoren weltweit und ermöglicht es Nutzern, mit wenigen Texteingaben komplette Songs samt Gesang zu erstellen.

Juristen sehen in der Entscheidung ein mögliches Grundsatzurteil. Nach Einschätzung von Experten ist es die erste europäische Gerichtsentscheidung, die eine Lizenzpflicht für das Training von Musik-KI so deutlich bejaht. Das Urteil könnte deshalb weit über Deutschland hinaus Auswirkungen haben und laufende oder künftige Verfahren gegen andere KI-Unternehmen beeinflussen.

Ob Suno gegen die Entscheidung vorgeht, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch schon jetzt: Der Rechtsstreit zwischen KI-Unternehmen und der Musikbranche hat mit dem Münchner Urteil ein neues Kapitel erreicht.

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