Der Nationalrat hat am Mittwoch Regelungen beschlossen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung massiv ausweiten. Behörden dürfen erstinstanzliche schriftliche Bescheide künftig vollautomatisch erstellen - ohne dass ein Mensch je einen Blick darauf geworfen hat.
Beschlossen wurde die Novellierung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS. Damit werden auch vollautomatische Verwaltungsstrafen möglich.
Wie heise.de berichtet, gilt das neue Gesetz auch für Fälle, in denen "Ermessen oder Beurteilungsspielräume" bestehen. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl sprach von einem "technologieoffenen Rahmen, in dem neue technische Möglichkeiten unter klaren rechtsstaatlichen Regeln eingesetzt werden können".
Die FPÖ sieht die Ermöglichung äußerst kritisch. FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank nannte die Regelung "zu unbestimmt, zu weitreichend und verfassungsrechtlich bedenklich". Menschliche Einschätzung könne nicht durch KI ersetzt werden.
Auch die Grünen sind nicht überzeugt. Abgeordneter Süleyman Zorba kritisierte, dass die Verantwortung für Fehler ungeklärt sei. Der einzige Schutz sei, dass man gegen automatisierte Bescheide Einspruch erheben könne.
Auf vollautomatisch erstellten Bescheiden prangt künftig kein Name einer verantwortlichen Person mehr. Betroffene können aber innerhalb von zwei Wochen eine sogenannte Vorstellung erheben - mit oder ohne Begründung. Der Bescheid wird dadurch rückwirkend außer Kraft gesetzt.
Neu ist auch die Möglichkeit sogenannter "No-Stop-Verfahren", bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden. Zudem dürfen Chatbots künftig Bürger durch Behördenprozesse leiten. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als Formsache.