Mord oder doch "nur" Totschlag? Diese Entscheidung musste heute, Donnerstag, der Geschworenensenat am Landesgericht in Klagenfurt treffen. Und die Entscheidung fiel einstimmig aus: Mord – das Urteil: 15 Jahre Haft.
Anfang September 2021 fand bei einem Villacher (23) eine Drogenparty statt, um dessen neues Haus einzuweihen. Der heute 23-Jährige, sein Cousin und ein Freund (22) konsumierten dabei Magic Mushrooms (Pilze, die ähnlich wie LSD Halluzinationen hervorrufen können, Anm.). Zudem wurden später im Blut geringe Spuren von Kokain und Cannabis nachgewiesen, berichtet die "Kleine Zeitung".
Das spätere Opfer reagierte offenbar sehr stark auf die "Zauberpilze": Er hatte Stimmungsschwankungen, wurde zunehmend aggressiv. Als er einen Spiegelschrank im Badezimmer herunterriss, kam es zu einer Rangelei. Um seinen Freund zu beruhigen, nahm ihn der Angeklagte, ein Kickboxer, mehrmals in den Würgegriff. Dabei lag das Opfer auf dem Bauch, während der 23-Jährige ihm den Arm um den Hals legte und mehrere Sekunden lang zudrückte – der 22-Jährige starb.
Für Staatsanwältin Lisa Kuschinsky steht fest: "Er hat sich entschlossen, den Mord zu verwirklichen." Der Verteidiger des Angeklagten, Manfred Arbacher-Stöger, sieht dies anders. Demnach hätte eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung zur Tat geführt. Die Stimmung zwischen dem 23-Jährigen und dem Opfer habe sich hochgeschaukelt.
Als das Opfer am Boden gelegen sei, habe es noch die Mutter des Angeklagten beleidigt und behauptet, dass es eine Affäre mit der Freundin des Angeklagten gehabt habe, woraufhin er so in Rage geraten sei, dass er die Halsklammer angewendet habe. Er sei so wütend gewesen, dass er "nicht nachgedacht" habe. Als ihm die Situation bewusst geworden sei, habe er sofort losgelassen. Er bekannte sich daher nur des Totschlags schuldig. Der Cousin machte von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch, mit einem Urteil wird heute Abend gerechnet.
Nach etwas mehr als einer Stunde Beratung kam das Geschworenengericht zu einem Urteil: 15 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Richter Christian Liebhauser-Karl begründete die Höhe mit dem Geständnis des Angeklagten und der eingeschränkten Dispositionsfähigkeit durch den Drogenkonsum. Zudem weist der Angeklagte eine Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung auf.