Welt

Kickboxer schlug seinem Baby den Schädel ein

Ein Basler Kampfsportler wurde vom Basler Strafgericht zu über vier Jahren Haft verurteilt. Er schlug seine Frau und versehentlich auch sein Baby.

Heute Redaktion
Teilen
Der Beschuldigte schlug nicht nur zuhause zu, er machte auch im Ring Karriere.
Der Beschuldigte schlug nicht nur zuhause zu, er machte auch im Ring Karriere.
Bild: Screenshot Youtube

Die Beziehung zwischen dem 30-jährigen Kickboxer und seiner Ehefrau war geprägt von gegenseitigen Provokationen und Beleidigungen. "Und eben auch Gewalt", so Gerichtspräsident René Ernst. Unter der Gewaltspirale, die 2014 noch vor der Hochzeit des Paares zu drehen begann, litt am Ende auch seine Tochter, damals noch ein Baby.

Im Juli 2015 schlug er auf seine Frau ein, während sie die zwei Monate alte Tochter auf dem Arm trug. Dabei traf seine Faust auch den Schädel des Baby. Aus dem Schlag resultierte eine vier Zentimeter breite "Impressionsfraktur" am Hinterkopf. "Es ist einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass das Kind keine schweren und bleibenden Verletzungen davontrug", so Ernst.

Der Kosovare machte sich in der Kickbox-Szene einen Namen und gewann mehrere Titel. "Sie schlugen Ihre Frau unmittelbar neben dem Kopf des Kindes. Gerade als Kampfsportler hätten Sie wissen müssen, dass sie auch abrutschen können", führte Ernst aus.

Er stritt alles ab

Für die mutmaßliche vorsätzliche versuchte schwere Körperverletzung des Babys, die mehrfache einfache Körperververletzung und Nötigung zum Nachteil seiner Frau sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte kassierte der vorbestrafte Kosovare am Donnerstag von der Fünferkammer des Strafgerichts nun eine Freiheitsstrafe von viereinviertel Jahren. Die Anklage beantragte siebeneinhalb Jahre.

Während des Prozesses stritt der Beschuldigte sämtliche Taten ab und machte widersprüchliche Aussagen seiner Frau geltend. Das Gericht erachtete deren Aussagen aber als glaubwürdig.

Kein Landesverweis, aber eine Warnung

Um einen Landesverweis kommt der Kampfsportler, dem das Gericht ein "Aggressions- und Gewaltproblem" attestierte, herum. Der Tatzeitraum ist vor dem Inkrafttreten der Abschiebungsinitiative am 1. Oktober 2016, zudem liegen keine Katalogdelikte vor.

"Sollte es wieder zu einer Straftat kommen, müssen sie damit rechnen", dass man Sie rauswirft, mahnte Ernst in seiner Urteilsbegründung. Mit der Kampfsportkarriere dürfte es für den 30-Jährigen nun vorbei sein. (lha)