Vor der Volksschule müssen Eltern in Österreich ihr Kind ein Jahr lang verpflichtend in den Kindergarten schicken. Nicht alle tun das - in OÖ laufen deswegen derzeit 17 Strafverfahren.
Vor der Volksschule müssen Eltern in Österreich ihr Kind ein Jahr lang verpflichtend in den Kindergarten schicken. Nicht alle tun das – in OÖ laufen deswegen derzeit 17 Strafverfahren.
Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, dass die Kinder das verpflichtende Kindergartenjahr nicht machen müssen. In einer parlamentarischen Anfrage an wollten die Grünen u. a. wissen, wie viele Strafverfahren laufen, weil sich Eltern nicht daran halten. Österreichweit sind es 658 Fälle, in OÖ sind es 17. Die Strafen sind in den Ländern laut Familienministerium unterschiedlich geregelt.
Der Ablauf: Wird ein Fall bekannt, wird dieser von der Landesregierung an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet. Dann wird geprüft und es gibt entweder eine Einstellung, Ermahnung oder eine Geldstrafe von max. 220 Euro, teilt das Bildungsressort von Landesrätin Hummer auf "Heute"-Anfrage mit. Ausnahmen von der Kindergartenpflicht gibt es z. B. bei Krankheit. In Oberösterreich wurden im Jahr 2013 (aktuellere Daten sind noch nicht vorhanden) 68 solcher Ausnahmen erteilt, 2010 waren es noch 49.