Wegen Betruges musste sich ein Mediziner am Dienstag am Landesgericht Wr. Neustadt verantworten. Der Arzt hatte noch keinen Abschluss und somit gültigen Titel als Mund, Kiefer- und Gesichtschirurg, praktizierte aber bei einer renommierten Spezialistin in Niederösterreich.
Erst nach Jahren Schwindel bemerkt
Mit perfektem Auftreten hatte der baumlange Mann die Medizinerin, die er bereits seit dem Studium kannte, um den Finger gewickelt und für sie über Jahre gearbeitet. Die Chefin verlangte dadurch auch keine Zeugnisse. Erst als sie eher zufällig von der Schwindelei erfuhr, reichte sie eine private Klage ein, welche auch ein Strafverfahren nach sich zog.
Vor Gericht gestand der Zahnarzt und damals Nicht-Chrirurg Fehler ein und kam relativ glimpflich davon. Richterin Birgit Borns beließ es bei einer Diversion. Der Arzt muss binnen sechs Monaten 12.000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen und zudem die Gerichtspauschalkosten tragen. Das getrennte Zivilverfahren läuft jedoch noch (Lie)