Niederösterreich

Kiffer (28) droht Bruder: "Geld oder ich stech Dich ab"

Ein noch zu Hause lebender 28-Jähriger soll versucht haben, seinen Bruder auszurauben. Denn der Türke brauchte ständig Geld für Drogen. Beim Prozess in Korneuburg flog der Langzeit-Kiffer noch dazu aus dem Saal.
13.05.2020, 17:51

Anständige Eltern, der Bruder Unternehmer, doch ein 28-jähriger Türke aus dem Weinviertel brachte sein Leben bis dato null auf die Reihe. Der Hardcore-Kiffer, der bereits mehrfach auf der Baumgartner Höhe behandelt wurde, geht keiner Arbeit nach und lebt fast ausschließlich von der Familie. Die bedauernswerten Eltern gewähren dem Sohnemann Kost und Logie, der Bruder, ein erfolgreicher Kleinunternehmer, gab dem 28-Jährigen täglich 20 bis 30 Euro "Taschengeld" und Zigaretten.

Großzügiger Bruder

Doch die großzügigen Zuwendungen des Bruders waren dem Türken offenbar zu wenig. Immer wieder soll er seinem Bruder gedroht haben, ihn mit einem Messer abzustechen, falls er ihm nicht mehr Geld gebe. Schließlich wurde der Türke noch im Winter angezeigt.

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Im Verfahren wurde ein Gutachten eingeholt, der Experte bestätigte dem 28-Jährigen eine verminderte Dispostionsfähigkeit, hielt den Angeklagten jedoch für zurechnungsfähig.

Rauswurf aus Gerichtssaal

Vor Gericht in Korneuburg zeigte sich der Angeklagte zögerlich geständig. Als sein Bruder im Zeugenstand sprach, fiel der Angeklagte diesem immer wieder ins Wort und korrigierte die Aussage des Geschäftsmannes. Der Richter ermahnte den 28-Jährigen mehrmals, schließlich gab es keine andere Lösung mehr: Der Richter warf den Angeklagten aus dem Gerichtssaal. 

Neun Monate Haft

Der Schöffensenat sprach den Türken nicht wegen versuchten Raubes, sondern wegen versuchter Nötigung schuldig. Das Urteil für den vierfach vorbestraften 28-Jährigen: sechs Monate unbedingte Haft plus Widerruf von drei Monaten. In Summe darf der 28-Jährige nun neun Monate gesiebte Luft genießen.

Und: Ein Betrugsverfahren für eine Gratis-Taxifahrt innerhalb von Wien wurde ausgeschieden, dieses Faktum wurde an das Bezirkgsgericht Leopoldstadt rückabgetreten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.