Wien

Kiffer wollte Kindergärtnerin in Wien "abstechen"

Für einen Gewaltausbruch in einem Wiener Kindergarten stand am Montag ein 37-Jähriger vor Gericht. Er würde wieder zu morden versuchen, gestand er.

Rene Findenig
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Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Denise Auer

Verstörende Szenen spielten sich im Februar in einem Kindergarten in Wien-Penzing ab. Ein 37-Jähriger stürmte das Gebäude mit einem Küchenmesser bewaffnet und ging auf eine junge Pädagogin los. Als diese schrie, kam ein kleiner Bub ins Zimmer – und rettete damit der Frau wohl das Leben, denn der Täter ergriff die Flucht. Kurze Zeit später wurde er festgenommen, weil ihn der Leiter des Kindergartens verfolgt hatte.

Vor Gericht allerdings schockierte der Beschuldigte am Montag mit seinen Aussagen: Die Frau habe sterben müssen, und er würde es wieder versuchen. Beim 37-Jährigen handelt es sich laut "ORF" um einen starken Cannabis-Konsumenten, bei dem der Konsum bereits vor rund zehn Jahren zu einer paranoiden Schizophrenie geführt habe. Auch zum Tatzeitpunkt sei er unzurechnungsfähig und nicht schuldfähig gewesen, so ein Gutachten.

"Wenn der Befehl kommt, sie zu töten, würde ich es wieder versuchen"

Die Tat beschrieb der Mann so: Er habe die Frau zuvor beobachtet, als diese Kinder betreute, und dabei den "Satan gespürt". Er habe daraufhin wegen der "Satanistin" Polizei und Kindergarten ohne Erfolg informiert. Dann sei ihm klar geworden, dass er selbst zur "Aktion" schreiten müsse: "Mein Entschluss wär’ gewesen, sie mit dem Messer abzustechen", wird der Angeklagte vom "ORF" zitiert. "Aus göttlicher Sicht" hätte sie sterben oder "die Todesstrafe" bekommen müssen, denn "die hat dort nix verloren mit Kindern, mit unschuldigen Kindern".

Und, was der Mann, der mit "Engelswesen" kommuniziere und "Gotterscheinungen" habe, offen sagt: "Wenn der Befehl kommt, sie zu töten, würde ich es wieder versuchen." Die "Erscheinungen" selbst sehe er "positiv", Behandlungen, Medikamente und Co. lehne er ab. Noch immer geschockt zeigte sich sein Opfer, die davon berichtete, dass sie sich schon sterben gesehen hätte, da es keinen Ausweg aus dem Zimmer mit dem Angreifer gab. Das rechtskräftige Urteil für den 37-Jährigen: Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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